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Steuern

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Pflichten des Arbeitgebers im ordentlichen Steuerverfahren: Die Bescheinigungspflicht
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Pflichten des Arbeitgebers im ordentlichen Steuerverfahren: Die Bescheinigungspflicht

In der Schweiz müssen Arbeitgeber ihren Angestellten für die Steuererklärung korrekte Lohnausweise bereitstellen, Verstöße können schwerwiegende Folgen haben. Bei Mitarbeiterbeteiligungen sind speziell detaillierte Bescheinigungen erforderlich, geregelt durch die MBV.
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Stempelabgaben – Teil 3: Emissionsabgaben
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Stempelabgaben – Teil 3: Emissionsabgaben

Emissionsabgaben sind beim Kapitalerwerb juristischer Personen fällig und betreffen Aktien, Genussscheine u.a.; Ausnahmen existieren für gemeinnützige Zwecke oder Umstrukturierungen. Die Abgabe beträgt 1% des Wertes der Beteiligungsrechte.
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Stempelabgaben – Teil 2: Die Umsatzabgaben
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Stempelabgaben – Teil 2: Die Umsatzabgaben

Die Umsatzabgabe fällt bei entgeltlicher Übertragung von Eigentum an Wertpapieren an, wobei Effektenhändler beteiligt sein müssen. Die Bemessung der Abgabe basiert auf dem gezahlten Entgelt oder dem Verkehrswert bei inländischen (1.5 Promille) und ausländischen (3 Promille) Wertpapieren.
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Stempelabgaben – Teil 1: was sind sie und worauf fallen sie an?
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Stempelabgaben – Teil 1: was sind sie und worauf fallen sie an?

Stempelabgaben, reguliert im Bundesgesetz, gliedern sich in Emissions-, Umsatzabgaben und Abgaben auf Versicherungsprämien. 2018 erwartete die Schweiz Einnahmen aus diesen Steuern von 2,36 Milliarden Franken, ca. 3,3% des Bundesbudgets.
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Abgangsentschädigung – Teil 3: Steuerliche Unterschiede
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Abgangsentschädigung – Teil 3: Steuerliche Unterschiede

Steuern auf Abgangsentschädigungen hängen davon ab, ob sie Vorsorge- oder Ersatzeinkommenscharakter haben, mit unterschiedlichen Besteuerungsmethoden. Der Arbeitgeber muss die Zusammensetzung der Abgangsentschädigung klar aufschlüsseln und bestätigen lassen.
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Abgangsentschädigung – Teil 2: Abgangsentschädigung mit Ersatzeinkommenscharakter
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Abgangsentschädigung – Teil 2: Abgangsentschädigung mit Ersatzeinkommenscharakter

Abgangsentschädigungen mit Ersatzeinkommenscharakter werden besteuert und dienen oft als Ausgleich für Lohnausfälle oder als Schmerzensgeld. Sie enthalten keine Vorsorgelücke und bleiben von weiteren Vorsorgezahlungen unberührt.
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Abgangsentschädigung – Teil 1: Abgangsentschädigung mit Vorsorgecharakter
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Abgangsentschädigung – Teil 1: Abgangsentschädigung mit Vorsorgecharakter

Abgangsentschädigungen mit Vorsorgecharakter werden besprochen, um finanzielle Lücken im Alter, bei Invalidität oder Tod zu schließen. Diese Kapitalabfindungen sind steuerlich relevant, wenn bestimmte Kriterien wie Alter und Beendigung der Erwerbstätigkeit erfüllt sind.
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Die faktische Arbeitgeberschaft – Teil 2: Steuerliche Auswirkungen
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Die faktische Arbeitgeberschaft – Teil 2: Steuerliche Auswirkungen

Faktische Arbeitgeberschaft kann in der Schweiz eine Quellensteuerpflicht auslösen. Die Steuerpflicht gilt ab dem ersten Arbeitstag und basiert auf dem Bruttogehalt.
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Die faktische Arbeitgeberschaft – Teil 1: Worum handelt es sich?
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Die faktische Arbeitgeberschaft – Teil 1: Worum handelt es sich?

Entsendungen innerhalb von Konzernen können zur faktischen Arbeitgeberschaft führen, wenn die aufnehmende Firma wesentliche Arbeitgeberpflichten übernimmt. Wichtige Kriterien sind Weisungsbefugnis, Risikotragung und Integration des Arbeitnehmenden.
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