Pflichten des Arbeitgebers im ordentlichen Steuerverfahren: Die Bescheinigungspflicht

In der Schweiz erfordert die korrekte Einreichung einer Steuererklärung die Pflichtbescheinigung des Arbeitgebers, reguliert unter anderem durch Artikel 127 DBG.

13
.
12
.
2017
Pflichten des Arbeitgebers im ordentlichen Steuerverfahren: Die Bescheinigungspflicht
Payroll Blog-Banner

Die Steuererklärung ist eine Pflicht für alle Arbeitstätigen in der Schweiz. Damit solch eine Steuererklärung korrekt ausgefüllt werden kann, bedarf es aber mehrerer Unterlagen. Diese termingerecht und korrekt zur Verfügung zu stellen ist unter anderem auch die Pflicht des Arbeitgebers.

Generelle Bescheinigungspflicht

Im ordentlichen Steuerverfahren kommt dem Arbeitgeber eine generelle Bescheinigungspflicht zu. Diese ist in Art. 127 Abs. 1 lit. a des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) festgehalten. Demnach ist der Arbeitgeber gehalten seinen Angestellten eine schriftliche Bescheinigung über den Umfang der Arbeit auszustellen. Wenn der Arbeitnehmer in der Schweiz eine ordentliche Steuererklärung einreichen muss, ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen Lohnausweis auszustellen. Dabei handelt es sich um ein amtliches Formular. Wird dieses vom Arbeitgeber wissentlich nicht korrekt ausgefüllt, drohen ihm teils schwere Konsequenzen.

Sonderfall Mitarbeiterbeteiligungen

Ein Sonderfall stellen die Mitarbeiterbeteiligungen dar (vgl. Beitragsserie «Mitarbeiterbeteiligungen» für einen Überblick). Bei Mitarbeiterbeteiligungen ist der Arbeitgeber verpflichtet, sowohl im Zeitpunkt der Abgabe, sowie im Zeitpunkt der Realisation von Mitarbeiterbeteiligungen, umfassende Bescheinigungen zu machen. Die konkreten Bestimmungen sind in der Verordnung über die Bescheinigungspflicht bei Mitarbeiterbeteiligungen (Mitarbeiterbeteiligungsverordnung, MBV) festgehalten. Die wichtigsten Angaben, welche getätigt werden müssen sind:

Payroll Blog-Banner