Clever eine firma gründen

Wir begleiten Sie und Ihre Firma in der Schweiz

Von der Unternehmensgründung bis zum Verwaltungsmandat sind wir für Sie da.

Firmengründung
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Garantierter Eintrag im Handelsregister
Erstellung aller Gründungsdokumente
Persönliche Beratung (auf Anfrage)
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Geschäftsführungsmandat

Erfolgreich eine Firma in der Schweiz gründen

Für ausländische Firmengründer:innen bieten wir spezielle Gründungspakete an, die die Bedürfnisse ausländischer Gründer:innen in umfassenden Paketen zu Vorzugskonditionen abdecken.

Unsere Leistungen sind speziell darauf ausgerichtet, den Einstieg in den Schweizer Markt so einfach und effizient wie möglich zu gestalten:

  1. Firmengründung von A bis Z: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt bei der Gründung Ihrer Firma in der Schweiz – von der Wahl der passenden Rechtsform (z.B. GmbH oder AG) bis zur erfolgreichen Eintragung im Handelsregister.
  2. Domiziladresse in der Schweiz: Wir stellen Ihnen eine repräsentative Domiziladresse zur Verfügung, die als offizielle Geschäftsadresse dient. Damit erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen und profitieren von einem professionellen Auftritt.
  3. Buchhaltung und Lohnbuchhaltung: Unsere Experten kümmern sich um die vollständige Buchhaltung und Lohnabrechnungen für Ihr Schweizer Unternehmen – zuverlässig, digital und immer konform mit den gesetzlichen Vorgaben.
  4. Steuerberatung und Optimierung: Unsere erfahrenen Steuerberater:innen helfen Ihnen, Ihre steuerlichen Pflichten zu optimieren und rechtssicher zu erfüllen, sodass Sie von den Vorteilen des Schweizer Steuersystems profitieren.
  5. Geschäftsführungsmandat: Für die Gründung einer AG oder GmbH in der Schweiz ist es erforderlich, dass die Gesellschaft durch mindestens einen Verwaltungsrat oder Geschäftsführer vertreten wird. Diese Person muss ihren Wohnsitz in der Schweiz haben und die erforderliche Zeichnungsberechtigung für die Gesellschaft besitzen. Sollte dies notwendig sein, bieten wir Ihnen diesen Service an.
  6. All-in-One Pakete: Für maximale Effizienz bieten wir massgeschneiderte All-in-One Pakete, die alle wichtigen Services wie Gründung, Domiziladresse, Geschäftsführung, Buchhaltung, Lohnservice und Steuerberatung enthalten.

Mit Findea.ch profitieren Sie von einem erfahrenen Partner, der Sie kompetent und zuverlässig durch den gesamten Gründungsprozess begleitet und Ihnen den Weg zum erfolgreichen Start in der Schweiz ebnet.

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Einfach. online. Firma gründen.

So funktioniert die Firmengründung mit unserem Partner Startups.ch

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Offerte erstellen

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Firmendaten eingeben

Nach der Offerte geben Sie die Details Ihrer Firma ein. Anschliessend können Sie die Gründung direkt in Auftrag geben.

Rückmeldung erhalten

Unsere Jurist:innen kontaktieren Sie zeitnah, meist innerhalb von 24 Stunden, mit allen Unterlagen. Klären Sie offene Fragen und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.

Dokumente prüfen

Prüfen Sie die Gründungsunterlagen bequem zu Hause, drucken Sie diese aus und unterschreiben Sie sie.

Unterschrift beglaubigen

Lassen Sie Ihre Unterschrift offiziell beglaubigen, z. B. beim Notariat, um die rechtliche Gültigkeit sicherzustellen.

Handelsregistereintrag

Wir kümmern uns um die Eintragung Ihrer Firma ins Handelsregister. Bei Kapitalgesellschaften wird das eingezahlte Kapital nach der Eintragung verfügbar.

Gründung feiern

Herzlichen Glückwunsch! Ihre Firma ist gegründet und bereit für den Start – Zeit, Ihren Erfolg zu feiern!

Voraussetzungen für eine Firmengründung in der Schweiz

Um als Ausländer in der Schweiz eine Firma gründen zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Wir haben nachfolgend die wichtigsten Bedingungen aufgelistet.

1. Domizil

Für den Firmensitz benötigen Sie eine Schweizer Adresse. Diese kann an einem privaten Wohnsitz oder in separat zu mietenden Geschäftsräumlichkeiten sein. Domizile können des Weiteren Steuervorteile mit sich bringen, abhängig von dem Kanton in dem die Gesellschaft domiziliert ist.

2. Vertretung

Jedes Schweizer Unternehmen muss von einer in der Schweiz wohnhaften Person vertreten werden können. Diese Person muss für die Gesellschaft zeichnungsberechtigt sein. Falls keiner der Unternehmensgründer:innen diese Voraussetzung erfüllt, können diese Aufgabe Anwälte oder Treuhänder übernehmen und die Gesellschaft vertreten. Selbstverständlich werden weiterhin alle operativen Entscheidungen von den Gründern getroffen.

3. Aufenthaltsbewilligung

Falls Sie sich entscheiden in die Schweiz zu ziehen, benötigen Sie eine Aufenthaltsbewilligung. Die entsprechende Bewilligung ist abhängig von der Nationalität, den Vermögensverhältnissen und der Beschäftigung in der Schweiz.

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Aufenthaltungs-bewilligung in der Schweiz

Grundsätzlich können sich ausländische Personen für 3 Monate ohne spezielle Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz aufhalten. Wollen sie darüber hinaus bleiben, müssen Sie eine Aufenthaltungsbewilligung beantragen, die von verschiedenen Voraussetzung abhängig ist.

Die drei entscheidenden Kriterien bei der Erteilung der Bewilligung sind zum einen die Dauer des Aufenthalts, das Herkunftsland der einreisenden Person sowie der Zweck des Aufenthalts.

Beim Herkunftsland wird grundsätzlich unterschieden zwischen Einwanderern aus EU/EFTA Staaten bzw. Drittstaaten.

Bürgerinnen und Bürger der EU/EFTA

Durch die Verträge zwischen den EU/EFTA Staaten besteht das Recht auf eine Aufenthaltsbewilligung, falls die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Für Bürger aus EU Neustaaten kann es Sonderregelungen geben.

Bürger aus Drittstaaten

Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an Personen aus Drittstaaten richtet sich nach dem Ausländergesetz (AuG). Dabei wird meist an die Person höhere Voraussetzungen gestellt.

Aufenthaltszweck

Für die Aufenthaltsbewilligung ist der Aufenthaltszweck entscheidend. Hierbei kann unter Folgenden entschieden werden:

  • Aufenthalt zwecks Erwerbstätigkeit (selbständig oder unselbständig)
  • Aufenthalt zwecks Verbleib bei der Familie (Familiennachzug)
  • Aufenthalt als Nichterwerbstätiger (z.B. Rentner oder Privatier)
  • Aufenthalt zwecks Ausbildung/Studium
  • Aufenthalt zwecks medizinischer Behandlung
  • Verbleib in der Schweiz aufgrund eines Härtefalles

Ist der angegebene Zweck nicht mehr gegeben, läuft meist auch die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung ab. Jedoch gibt es auch hier Sonderregelungen.

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