Stempelabgaben – Teil 1: was sind sie und worauf fallen sie an?

Findea startet eine dreiteilige Serie zu Stempelabgaben und beleuchtet in diesem ersten Beitrag die Steuer auf Versicherungsprämien.

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2017
Stempelabgaben – Teil 1: was sind sie und worauf fallen sie an?
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Stempelabgaben sind eine besondere Sorte von Steuern, welche auf gewisse Geschäfte des Rechtsverkehrs anfallen. Die verschiedenen Sorten der Stempelabgaben werden unterschiedlich behandelt. Findea erklärt deshalb in einer dreiteiligen Beitragsserie, um was es sich hierbei handelt. Dieser erste Beitrag gibt ein Überblick darüber, was Stempelabgaben sind und stellt die Stempelabgabe auf Versicherungsprämien vor.

Die Stempelabgaben

Die Stempelabgaben sind in einem eigenen Gesetz geregelt, dem Bundesgesetz über die Stempelabgaben, kurz StG. Es gibt drei verschiedene Arten. Die erste Kategorie sind die Emissionsabgaben, welche anfallen, wenn inländische Wertpapiere ausgegeben werden. Die zweite Sorte sind die Umsatzabgaben, welche anfallen, wenn Wertpaper gekauft oder verkauft werden. Die letzte Kategorie bilden die Abgaben auf Versicherungsprämien.

Diesen Steuern kommt eine beträchtliche Bedeutung im Bundeshaushalt zu. Für das Jahr 2018 wird gemäss der Eidgenössischen Finanzverwaltung mit Einnahmen im Umfang von 2,36 Milliarden Franken gerechnet. Dies entspricht 3.3% des Budgets des Bundes.

Stempelabgabe auf Versicherungsprämien

Die Abgaben auf Versicherungsprämien sind in den Art. 21 ff. StG geregelt. Demnach fallen die Abgaben insbesondere für Haftpflicht-, Hausrats-, Feuer- und Kaskoversicherungen an. Die Berechnung der Abgabe erfolgt auf Basis der Versicherungsprämie. Meistens Beträgt diese Abgabe 5%. Für Lebensversicherungen, welche rückkaufsfähig und mittels Einmalprämie finanziert sind, beträgt der Abgabesatz 2.5%.

Gänzlich ausgenommen sind insbesondere Personenversicherungen. Darunter fallen bspw. Lebensversicherungen, welche mit periodischen Prämienzahlungen finanziert sind, oder Arbeitslosen-, Invaliditäts -, Unfall- und Krankenversicherungen.Abgabepflichtig ist in der Regel der Versicherer. Eine Ausnahme besteht, wenn die Versicherung mit einem ausländischen, nicht der Bundesaufsicht unterstehendem Versicherer abgeschlossen hat. In solch einem Fall hat der Versicherte die Abgabe zu entrichten.

Findea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.

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