Abgangsentschädigung – Teil 2: Abgangsentschädigung mit Ersatzeinkommenscharakter

Erfahren Sie, wie Abgangsentschädigungen mit Ersatzeinkommenscharakter besteuert werden und welche Konsequenzen dies hat.

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2017
Abgangsentschädigung – Teil 2: Abgangsentschädigung mit Ersatzeinkommenscharakter
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Abgangsentschädigungen können eines von zwei Charakteristika aufweisen. Es gibt jene mit Vorsorgecharakter und jene mit Ersatzeinkommenscharakter. Diese Unterscheidung ist von Bedeutung, da die Abgangsentschädigung je nach Charakteristika unterschiedlich besteuert wird. Diese Beitragsserie zeigt auf, wie die Charakteristika festgestellt werden und was die Konsequenzen sind. Dieser zweite Beitrag ist den Abgangsentschädigungen mit Ersatzeinkommenscharakter gewidmet.

Im ersten Beitrag würde bereits erklärt, wann einer Abgangsentschädigung ein Vorsorgecharakter zukommt. Ist dies nicht der Fall, so kann davon ausgegangen werden, dass die Abgangsentschädigung über einen Ersatzeinkommenscharakter verfügt. Die Gründe für eine solche Abgangsentschädigung können sehr unterschiedlich sein. Diese Sorte von Abgangsentschädigungen wurden besonders im Zuge der Finanzkrise heftig kritisiert.Von einem Ersatzeinkommenscharakter kann insbesondere in den Fällen ausgegangen werden, in welchen eine Abgangsentschädigung:

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