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Versicherung
Hier finden Sie spannende Einblicke und Artikel zu Ihrem gewünschten Thema. Profitieren Sie von unserer Beratung und konzentrieren Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft – den Rest übernehmen wir für Sie.
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Andere
Anmeldung und Abrechnung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens
In der Schweiz können kleine Arbeitgeber den Lohn mit einem vereinfachten Verfahren bei der Ausgleichskasse und dem Unfallversicherer abwickeln. Dabei erfolgt die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Quellensteuer Anfang des folgenden Jahres.
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Altersvorsorge für Firmeninhaber
Jungunternehmer sollten sich früh um Altersvorsorge kümmern, auch wenn sie selbstständig sind und nicht automatisch versichert werden. Optionen wie die 2. und 3. Säule bieten individuelle Versicherungsmöglichkeiten, auch ohne Angestellte.
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Sozialversicherung für Selbstständige
Selbstständige in der Schweiz sind den Sozialversicherungen unterstellt, je nach Arbeits- und Wohnort sowie Staatsbürgerschaft in der Schweiz, EFTA oder EU. Verschiedene Fälle regeln die Versicherungspflicht und Ausnahmen können bei den Sozialversicherungsbehörden erfragt werden.
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AHV/IV/EO-Beitragssätze - Änderungen per 01.01.2016
Ab 1. Januar 2016 sinkt der EO-Beitragssatz von 0,5% auf 0,45%, wodurch Arbeitgeber/-nehmer zusammen 10,25% zahlen. Selbständige zahlen neu 9,65% an AHV/IV/EO.
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Versicherungsunterstellung der Arbeitnehmer
Arbeitnehmer in der Schweiz unterliegen dem schweizerischen Sozialversicherungssystem, das von Arbeitsort und Staatsbürgerschaft abhängt. Spezialfälle wie Entsendungen bleiben ihrer Heimat-Sozialversicherung zugeordnet.
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Familienzulagen in der Schweiz
Familienzulagen in der Schweiz sind im FamZG geregelt, welches Mindestsätze vorsieht, wobei Kantone eigene, höhere Beträge bestimmen können. Seit 2013 sind auch Selbständige einbezogen, wobei Arbeitgeber bzw. Kantone für Nichterwerbstätige die Finanzierung übernehmen.
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Finanzierung der Sozialversicherungen: Beiträge von Arbeitnehmern und -gebern
Sozialversicherungen wie AHV, IV und EO werden über Beiträge von Arbeitnehmern und -gebern finanziert; Selbstständige zahlen spezielle Sätze. Weitere Geldquellen sind Vermögens- und Kopfbeiträge sowie öffentliche Zuwendungen.
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3. Säule
Die private Vorsorge in der Schweiz - die 3. Säule
Die Beiträge zur 3. Säule in der Schweizer Altersvorsorge sind freiwillig und bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei. Der maximale Beitrag ist abhängig davon, ob jemand einer Pensionskasse angehört oder nicht.
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Sozialversicherungsbeiträge bei geringfügigen Löhnen
Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO/ALV) müssen aus jedem Gehalt abgezogen werden; für einige gering verdienende Branchen gilt eine Ausnahme, wenn der Jahreslohn CHF 2'300 nicht überschreitet. Ausnahmen von dieser Regel sind möglich, wenn die Beschäftigten in bestimmten künstlerischen oder hauswirtschaftlichen Berufen arbeiten oder explizit auf die Beiträge verzichten.
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