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Versicherung

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Arbeitslosenversicherung (ALV)
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Arbeitslosenversicherung (ALV)

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) in der Schweiz teilt sich Kosten hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; Ausnahmen gelten für Landwirtschaft und Rentenalter. Beitragssatz ist bis 126'000 CHF Lohn 2.2%, maximal 2772 CHF.
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Anschlusspflicht an eine Vorsorgeeinrichtung
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Anschlusspflicht an eine Vorsorgeeinrichtung

Anschlusspflicht gemäß BVG gilt für AHV-pflichtige Arbeitnehmende mit Ausnahmen bei niedrigem Einkommen, Befristung oder bestehender Vorsorge. Freiwillige Versicherung möglich für Selbständige und nicht beitragspflichtige Arbeitgeber.
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Gelder der Pensionskasse beziehen
Pensionskasse

Gelder der Pensionskasse beziehen

Inhaber von Einzelfirmen können beim Wechsel in die Selbstständigkeit ihr angespartes Pensionskassengeld nutzen, nicht jedoch Gründer einer AG oder GmbH. Für den Bezug müssen sie ihre Selbstständigkeit gegenüber der Pensionskasse nachweisen.
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Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können auch für Firmenbesitzer lohnenswert sein
Pensionskasse

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können auch für Firmenbesitzer lohnenswert sein

Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse reduzieren Beitragslücken und ermöglichen Steuerabzüge. AG- und GmbH-Besitzer können durch Lohnerhöhungen und reduzierte Dividenden sowohl Unternehmens- als auch private Steuern optimieren.
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Verwaltungsratshonorar und AHV-Pflicht
Andere

Verwaltungsratshonorar und AHV-Pflicht

Auf das Verwaltungsratshonorar sind wie bei einem Angestelltenlohn AHV und weitere Sozialabgaben fällig. Der Artikel klärt diese Pflicht zur Abgabenleistung.
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Sozialversicherungen (AHV/ IV/ EO/ ALV/ Unfall) bei der Einzelfirma
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Sozialversicherungen (AHV/ IV/ EO/ ALV/ Unfall) bei der Einzelfirma

Selbständigerwerbende müssen sich eigenständig um Sozialversicherungen kümmern, darunter AHV/IV/EO, wobei Beiträge vom gesamten Gewinn abhängen. Für die Altersvorsorge existiert Wahlfreiheit, während Arbeitslosenversicherung nicht möglich ist.
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Ab welcher Lohnsumme besteht die Pflicht einer Pensionskasse beizutreten?
Pensionskasse

Ab welcher Lohnsumme besteht die Pflicht einer Pensionskasse beizutreten?

In der Schweiz müssen alle Angestellten ab 17 Jahren grundsätzlich einer Pensionskasse beitreten, sofern ihr Jahreslohn über Fr. 20'880.- liegt. Eine Probezeit befreit nicht von dieser Pflicht.
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