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Versicherung
Hier finden Sie spannende Einblicke und Artikel zu Ihrem gewünschten Thema. Profitieren Sie von unserer Beratung und konzentrieren Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft – den Rest übernehmen wir für Sie.
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Versicherung
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Arbeitslosenversicherung (ALV)
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) in der Schweiz teilt sich Kosten hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; Ausnahmen gelten für Landwirtschaft und Rentenalter. Beitragssatz ist bis 126'000 CHF Lohn 2.2%, maximal 2772 CHF.
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Versicherung
Andere
Anschlusspflicht an eine Vorsorgeeinrichtung
Anschlusspflicht gemäß BVG gilt für AHV-pflichtige Arbeitnehmende mit Ausnahmen bei niedrigem Einkommen, Befristung oder bestehender Vorsorge. Freiwillige Versicherung möglich für Selbständige und nicht beitragspflichtige Arbeitgeber.
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Versicherung
Pensionskasse
Gelder der Pensionskasse beziehen
Inhaber von Einzelfirmen können beim Wechsel in die Selbstständigkeit ihr angespartes Pensionskassengeld nutzen, nicht jedoch Gründer einer AG oder GmbH. Für den Bezug müssen sie ihre Selbstständigkeit gegenüber der Pensionskasse nachweisen.
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Versicherung
Pensionskasse
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse können auch für Firmenbesitzer lohnenswert sein
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse reduzieren Beitragslücken und ermöglichen Steuerabzüge. AG- und GmbH-Besitzer können durch Lohnerhöhungen und reduzierte Dividenden sowohl Unternehmens- als auch private Steuern optimieren.
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Versicherung
Andere
Verwaltungsratshonorar und AHV-Pflicht
Auf das Verwaltungsratshonorar sind wie bei einem Angestelltenlohn AHV und weitere Sozialabgaben fällig. Der Artikel klärt diese Pflicht zur Abgabenleistung.
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Versicherung
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Sozialversicherungen (AHV/ IV/ EO/ ALV/ Unfall) bei der Einzelfirma
Selbständigerwerbende müssen sich eigenständig um Sozialversicherungen kümmern, darunter AHV/IV/EO, wobei Beiträge vom gesamten Gewinn abhängen. Für die Altersvorsorge existiert Wahlfreiheit, während Arbeitslosenversicherung nicht möglich ist.
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Versicherung
Pensionskasse
Ab welcher Lohnsumme besteht die Pflicht einer Pensionskasse beizutreten?
In der Schweiz müssen alle Angestellten ab 17 Jahren grundsätzlich einer Pensionskasse beitreten, sofern ihr Jahreslohn über Fr. 20'880.- liegt. Eine Probezeit befreit nicht von dieser Pflicht.
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