Leistungsprimat und Beitragsprimat
Erfahren Sie, wie Schweizer Pensionskassen mittels Leistungs- und Beitragsprimat Ihre Rente berechnen.

Was haben Affen mit der Altersvorsorge zu tun? Ganz einfach, die Schweizer Pensionskassen verwenden den Leistungsprimat und den Beitragsprimat als zwei unterschiedliche Systeme zur Berechnung der Rente.
Mithilfe des Leistungsprimats und des Beitragsprimats ermitteln die Schweizer Pensionskassen das Altersguthaben der Versicherten.
Der Leistungsprimat
Beim Leistungsprimat werden die Leistungen der Pensionskasse anhand des versicherten Lohns berechnet. Die Leistungshöhe wird in Abhängigkeit des letzten versicherten Lohnes in Form eines Prozentsatzes fixiert. Massgebend ist, wie hoch der letzte versicherte Lohn des Arbeitnehmers vor der Pensionierung ist.
Beispiel:
Bruttolohn CHF 120’000
Koordinationsabzug CHF 25’095
Versicherter Lohn CHF 94’905
davon wird z.B. ein fester Satz von 65% als Rente ausgezahlt
Rente pro Jahr CHF 61'688
Rente pro Monat CHF 5'140
Im Falle einer Lohnerhöhung müssen die höheren Leistungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber mittels einer einmaligen Nachzahlung eingekauft werden. Geschieht dies nicht, kann das Leistungsziel im Alter nicht erreicht werden.
Der Beitragsprimat
Beim Beitragsprimat werden die Rentenbeiträge bei Eintritt des Versicherungsfalls (Rente) anhand des tatsächlich angehäuften Kapitals bestehend aus Einzahlungen und Zinsen berechnet. Massgebend ist das effektiv angesparte Altersguthaben. Die jährliche Rente ergibt sich aus dem angesparten Kapital multipliziert mit dem BVG Umwandlungssatz.
Beispiel:
Angespartes Kapital: CHF 500’000
bei einem Umwandlungssatz von 6.8%
Rente pro Jahr CHF 34’000
Rente pro Monat CHF 2’833
Anders als beim Beitragsprimat ist die versicherte Person bei Eintritt des Rentenfalls nicht von der Höhe des letzten versicherten Lohns, sondern vielmehr von der Höhe der geleisteten Einzahlungen und deren Verzinsung abhängig. Die meisten Pensionskassen wenden heutzutage das System des Beitragsprimats an.
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