Welche Lohnabzüge müssen gemacht werden?
Erfahren Sie, wie in der Schweiz die Lohnabzüge zur Finanzierung der Sozialversicherungen beitragen und welche Rollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei spielen.

In der Schweiz dienen die monatlichen Lohnabzüge zur Finanzierung der Sozialversicherungen. Der Beitrag gibt Auskunft über die Art und Höhe der Abzüge.
Lohnabzüge in der Schweiz
Bei den Lohnabzügen ist zu unterscheiden ob sie vom Arbeitnehmer oder vom Arbeitgeber bezahlt werden. Häufig müssen beide Parteien zu gleichen Teilen die Kosten tragen, aber es gibt auch Unterschiede.
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung): Arbeitgeber und Arbeitnehmer bezahlen je 4.2% vom Bruttolohn
- IV (Invalidenversicherung): Beide haben je 0.7% vom Lohn zu bezahlen
- EO (Erwerbsersatzordnung): Je 0.25%
- ALV (Arbeitslosenversicherung): Je 1.1%
- ALV (Solidaritätsbeitrag für den Jahreslohn zwischen CHF 126'000 und CHF 315'000): Arbeitgeber und Arbeitnehmer je 0.5%
- BU (Berufsunfallversicherung): Ist durch den Arbeitgeber zu finanzieren
- NBU (Nichtberufsunfallversicherung): Höhe abhängig von Versicherung und Arbeitgeber
- PK (Pensionskasse): Abhängig von Lohn, Leistung, Alter und Arbeitgeber
Total ergeben sich somit für die AHV ein Lohnbeitrag von 8.4%, bei der IV von 1.4%, bei der EO einen Beitrag in der Höhe von 0.5% und bei der ALV einen in der Höhe von 2.2%. Total betragen die Lohnbeiträge für die Sozialversicherungen somit 12.5%. Diese Zahlen gelten für Arbeitnehmende. Selbständigerwerbende haben eine davon abweichende Regelung. Für diese beträgt die Höhe der Beiträge 9.7%, sofern ihr Lohn über CHF 56'200 liegt. Ist der Lohn kleiner als CHF 56'200 so ist auch ein geringerer Beitragssatz zu bezahlen. Die Selbständigerwerbenden müssen die ganzen Beiträge für die Sozialversicherungen selber bezahlen.