Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung – Teil 1: Was ist das und was fällt darunter?

In der Schweiz hilft das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung, steuerliche Doppelforderungen über Kantone hinweg zu vermeiden.

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2017
Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung – Teil 1: Was ist das und was fällt darunter?
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In der Schweiz verfügt nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone (und teilweise die Gemeinden) über Steuerhoheiten. Dies kann zu Unklarheiten führen, in welchem Kanton ein gewisses Einkommen versteuert werden muss. Damit jemand sein Einkommen nicht doppelt besteuern muss, gilt in der Schweiz das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung. Was das ist und was alles darunter fällt erfahren Sie im ersten Teil unserer zweiteiligen Beitragsserie.

Was ist die interkantonale Doppelbesteuerung?

Viele Personen in der Schweiz beziehen Einkünfte aus mehreren Quellen. Oft kommen diese Quellen aus unterschiedlichen Kantonen. In solchen Situationen kann sich die Frage stellen, welcher Kanton welches Einkommen/welche Leistung besteuern darf. Wird ein steuerbares Einkommen in derselben Steuerperiode von zwei Kantonen besteuert, so handelt es sich um eine effektive Doppelbesteuerung. Diese ist gemäss Art. 127 Abs. 3 BV verboten.

Wie geht man gegen die interkantonale Doppelbesteuerung vor?

Bis heute fehlt eine gesetzliche Konkretisierung des Verbotes der interkantonalen Doppelbesteuerung. Ihre Regelungen wurden Mehrheitlich in der Rechtsprechung und Lehre entwickelt. Peripher wird die interkantonale Doppelbesteuerung durch das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) geregelt. Durch dieses Gesetz werden die kantonalen Steuergesetze harmonisiert, so dass bei der Beurteilung steuerbarer Einkünfte gleiche Kriterien verwendet werden und es zu weniger Kollisionen kommt.

Welche Steuern werden vom Doppelbesteuerungsverbot erfasst?

Unter das Verbot der interkantonalen Doppelbesteuerung fallen die Einkommenssteuer (inkl. Vermögenssteuern wie auch Gewinn- und Kapitalsteuern), Personalsteuern, Kirchensteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Handänderungssteuern und Stempelabgaben.Könnten Sie von der interkantonalen Doppelbesteuerung betroffen sein? Findea beratet Sie gerne und hilft Ihnen, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.

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