Steuerstrafrecht: wird die Revision nun wieder aufgenommen?

Die Schweiz steht vor einer möglichen Revision des Steuerstrafrechts, beeinflusst durch internationale Standards und politische Entwicklungen.

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2018
Steuerstrafrecht: wird die Revision nun wieder aufgenommen?
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Die Übernahme des Art. 26 des OECD Musterabkommens, bzw. des darin festgehaltenen Standards, macht eine Revision des schweizerischen Steuerstrafrechts notwendig. Diese sollte direkt mit anderen Anpassungen verbunden werden. Seit Herbst 2015 ist dieses Projekt aber auf Eis gelegt. Aufgrund neuer Entwicklungen könnte das Projekt aber nun evtl. wieder aufgenommen werden.

Die Änderung

Wie kaum ein anderes Land der Welt mach die Schweiz eine sehr starke Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Insbesondere Steuerhinterziehung wurde in der Schweiz lange als «Kavaliersdelikt» angesehen und nicht so stark geahndet oder bestraft, wie dies in den meisten anderen Ländern der Fall ist. Mit dem Bestreben, in den Bereichen der Steuer- und Finanzpolitik sowie den dazugehörigen Gesetzen internationale Standards zu etablieren, wurde diese Unterscheidung aber immer weniger relevant. So verlangt bspw. die Übernahme des in Art. 26 vom OECD Musterabkommen festgehalten Standards, dass die Schweiz auch bei Steuerhinterziehung Rechtshilfe leisten muss. Dazu wäre aber eine Anpassung des Steuerstrafrechts notwendig. Bei dieser Anpassung hätte ausserdem zu einer Aufhebung der doppelten Bestrafung sowie zu einheitlichen Verfahrensbestimmungen und erweiterte Untersuchungsmittel in Steuerstrafverfahren kommen sollen.

Der Stillstand

Die notwendige Anpassung ist seit längerer Zeit in Planung. Angefangen mit dem Entscheid des Bundesrates vom Mai 2009, die neuen Grundsätze der internationalen Zusammenarbeit bei Finanzdeliken zu übernehmen. Im November 2015 entschied der Bundesrat jedoch, die Revision zurückzustellen. Der Grund dafür war, dass sich politisch keine Mehrheit finden liess. Bereits in der Vernehmlassung gab es zumeist kritische Stimmen. Zudem kam es im als Reaktion auf den Vorschlag zur Volksinitiative "Ja zum Schutz der Privatsphäre". Der Bundesrat sagte noch im August 2017, er mache die Wiederaufnahme der sistierten Revision unter anderem vom der Durchführung der Volksabstimmung abhängig. Nun wurde die Volksinitiative aber am 9. Januar 2018 zurückgezogen. Es wird spannend sein zu sehen, ob die Revision des Steuerstrafrechts nun wieder aufgenommen wird.

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