Steuerpflicht bei grenzüberschreitenden Sachverhalten – Teil 1: Inbounds
Findea klärt auf: Wesentliche Steueraspekte für Ausländer und Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiten.

Steuern sind oftmals etwas schwer nach zu vollziehen. Besonders komplizierter kann es für Ausländer sein, oder wenn ein grenzüberschreitendes Arbeitsverhältnis involviert ist. Findea erklärt deshalb, was es in der Schweiz in diesen Fällen grundsätzlich zu berücksichtigen gilt. Dieser Beitrag ist den Inbounds gewidmet.
Was sind Inbounds?
Bei Inbounds spricht man von Personen, welche aus dem Ausland stammen, jedoch einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz nachgehen. Darunter fallen Personen, welche sich in der Schweiz vorübergehend oder dauerhaft niedergelassen haben, aber auch Grenzgänger. Ebenso sind internationale Wochenaufenthalter darunter zu fassen.
Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht
Das schweizerische Steuerrecht unterscheidet bei den Steuersubjekten zwischen unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtigen. Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, welche ihren steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben (Art. 3 DBG). Sie müssen grundsätzlich ihr gesamtes globales Vermögen und Einkommen in der Schweiz deklarieren und versteuern. Unbeschränkt Steuerpflichtige haben ihren steuerlichen Wohnsitz im Ausland, müssen aber aufgrund ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit dennoch einen Teil ihres Einkommens in der Schweiz versteuern (Art. 4 DBG).
Unterschiedliche Veranlagungsverfahren
Abhängig vom Arbeitsverhältnis in der Schweiz und den persönlichen Umständen, können Inbounds unterschiedlich veranlagt werden. Meistens geschieht dies nach dem Quellensteuer-Verfahren, bei gewissen Voraussetzungen kann aber auch das ordentliche Veranlagungsverfahren angewendet werden. Hier ein Überblick:
Quellensteuer-Verfahren
Ordentliches Veranlagungsverfahren
Unbeschränkt Steuerpflichtige
Aufenthaltsbewilligung, Einkommen unter 120'000 CHF (Ausgenommen Niederlassungsbewilligung C)XJe nach kantonalem Recht möglichAufenthaltsbewilligung, Einkommen über 120'000 CHF (Ausgenommen Niederlassungsbewilligung C)XXInhaber einer Niederlassungsbewilligung CXVerheiratet mit einem Schweizer/ einer SchweizerinX
Beschränkt Steuerpflichtige
GrenzgängerXInternationale WochenaufenthalterXKurzaufenthalterXFindea hilft Ihnen dabei, Ihre Steuern einfach und unproblematisch zu halten.