Steuerabzüge für Kinderdrittbetreuung sollen erhöht werden

Der Bund plant, den Abzug für Kinderdrittbetreuung von 10'100 Fr. auf 25'000 Fr. zu erhöhen, um Erwerbsanreize zu verbessern und die Volkswirtschaft zu stärken.

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05
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2018
Steuerabzüge für Kinderdrittbetreuung sollen erhöht werden
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Der Gesetzgeber möchte negative Erwerbsanreize im Steuersystem weiter reduzieren. Darum plant er die Erhöhung der Steuerabzüge für die Kinderdrittbetreuung auf Bundesebene. Aktuell können Abzüge bis maximal 10'100 Fr. gemacht werden. Neu sollen es bis zu 25'000 Fr. sein. Den Kantonen belässt er aber weiterhin ihren Spielraum.

Aktuelle Rechtslage

Im heutigen System können bei der direkten Bundessteuer jährlich maximal 10'100 Fr. abgezogen werden, die für die externe Kinderbetreuung aufgewendet wurden. Auf Kantonsebene bestehen Unterschiede, da diese die Abzüge selber festlegen. Je nach Kanton liegen diese zwischen 3000 und 20'400 Fr., wobei im Kanton Uri sämtliche nachgewiesenen Kosten ohne Obergrenze abgezogen werden können.Übersteigt also der Betreuungsaufwand der Eltern die Obergrenze der Abzüge, ist ein negativer Erwerbsanreiz vorhanden. Und je tiefer die Obergrenze ist, desto grösser wird er. Besonders Haushalte, in denen beide Eltern einen hohen Erwerbsumfang haben, werden durch die aktuelle Lage benachteiligt. Eine tiefe Obergrenze behindert weiter auch eine Ausweitung des Beschäftigungsgrades der Eltern.

Ziele der Änderungen

Um diese Konfliktsituation zwischen Beruf und Familie zu entschärfen, plant der Bund nun eine Erhöhung des Abzugs für die Kinderdrittbetreuung auf maximal 25'000 Fr. Die Höhe des Abzugs soll dabei weiterhin unabhängig vom Einkommen der Eltern sein. Auch Eltern, die noch in der Ausbildung sind oder Erwerbsunfähige können davon profitieren. Entscheidend sind lediglich die nachgewiesenen Kosten für die Betreuung. Die Kantone sollen ihren Ermessensspielraum weiter behalten können. Der Bund verzichtet auf eine Festsetzung der Mindest- oder Obergrenze von kantonalen Abzügen.Kurzfristig rechnet der Bund mit Mindereinnahmen von 10 Mio. Franken, welche aber langfristig steuerlich wieder kompensiert werden sollen. Die Vorlage zielt nämlich auf eine verstärkte Teilnahme von qualifizierten Müttern am Arbeitsmarkt, die zu einer Verringerung des Fachkräftemangels beitragen und die Volkswirtschaft Schweiz stärken sollen.

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