Heiratsstrafe soll abgeschafft werden

Der Bundesrat plant mit dem neuen Modell "Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung" die Heiratsstrafe zu beheben und die Besteuerung aller Partnerschaftsformen zu vereinheitlichen.

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2018
Heiratsstrafe soll abgeschafft werden
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Durch die sogenannte Heiratsstrafe sind Ehepaare bei der direkten Bundessteuer gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich benachteiligt. Dies hat jahrzehntelang zu Kontroversen geführt und ist laut Bundesgericht auch verfassungswidrig. Durch das Modell «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung» will der Bundesrat sie nun beseitigen.

Aktuelle Ungleichbehandlung

Zurzeit erhalten Alleinerziehende die gleiche Tarifermässigung wie Ehepaare mit Kindern. Von dieser Regelung profitieren aber auch Konkubinatspaare mit Kindern, obwohl ihre Einkommen anders als bei einem Ehepaar nicht zusammengerechnet werden. Dadurch werden Ehepaare aktuell steuerlich benachteiligt. Beträgt diese Mehrbelastung mehr als 10 %, liegt laut Bundesgericht eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung vor.

Ziele der Revision

Der Bundesrat möchte laut der Botschaft zur Beseitigung der Heiratsstrafe eine gegenüber den verschiedenen Familien- und Partnerschaftsmodellen möglichst neutrale Besteuerung schaffen. Dazu soll das Modell «Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung» eingeführt werden. Dieses berechnet zuerst die steuerliche Belastung der Ehepaare im Rahmen der ordentlichen gemeinsamen Veranlagung, indem es die beiden Einkommen des Paares zusammenrechnet. Danach wird eine Berechnung vorgenommen, die sich an das Vorgehen bei Konkubinatspaaren anlehnt: Die Erwerbs- und Renteneinkommen und die damit verbundenen Abzüge werden der Ehefrau und dem Ehemann nach den tatsächlichen Verhältnissen zugeordnet, wie sie sich aus der Steuererklärung ergeben. Die restlichen Einkommen wie z.B. Vermögenserträge sowie auch die übrigen Abzüge werden hälftig zugeteilt. Auf die errechneten Steuerfaktoren von Ehefrau und Ehemann wird dann der Grundtarif angewendet. In der Folge wird der Betrag der ordentlichen gemeinsamen Veranlagung mit dem der alternativen Steuerberechnung verglichen und der tiefere wird dem Ehepaar berechnet. Durch diese alternative Steuerbelastung werden Einverdienerehen aber stärker belastet, wofür der Bundesrat einen Abzug in der Höhe von 8100 Fr. vorsieht. Für die Steuerpflichtigen ändert sich beim Ausfüllen der Steuerklärungen aber nichts.

Unverheiratete Paare mit Kindern, darunter Konkubinatspaare, würden neu dem Grund- und nicht mehr dem Verheiratetentarif unterliegen. Damit wird abhängig von ihrem Einkommen ihre Steurbelastung im Vergleich zu heute ansteigen. Der Bund rechnet aber insgesamt mit 1.15 Milliarden Fr. weniger Einnahmen bei der direkten Bundessteuer.

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