Erweiterung des automatischen Informationsaustausches auf zehn weitere Staaten
Erfahren Sie, wie der automatische Informationsaustausch (AIA) zwischen der Schweiz, Hong Kong und Singapur sowie weiteren Staaten umgesetzt wird.

In unserer Beitragsserie vor einem Jahr haben wir Ihnen erklärt, worum es sich beim automatischen Informationsaustausch (AIA) handelt. Seit dem 1. Januar 2018 wird der AIA nun mit 74 Staaten umgesetzt. Hong Kong und Singapur haben das AIA-Abkommen aber bis vor kurzem noch nicht unterzeichnet. Nun sollen auch sie und weitere Staaten Teil des AIA-Abkommens werden.
Vorläufige Abkommen mit Hong Kong und Singapur
Der automatische Informationsaustausch zwischen der Schweiz und Hong Kong, und der Schweiz und Singapur wurde mithilfe eines bilateralen Staatvertrages eingeführt und wird seit dem Anfang dieses Jahres umgesetzt. Der Austausch mit den anderen 74 Partnerstaaten der Schweiz geschieht auf der Basis der AIA-Vereinbarung, die zwischen den Ländern geschlossen wurden. Singapur ist der Vereinbarung erst vor kurzem beigetreten, weshalb es der Schweiz zeitlich nicht möglich war, Singapur auch in ihre Liste der AIA-Partnerstaaten ab 2018/2019 aufzunehmen. In Hong Kong, zu dem ebenfalls lediglich bilaterale Verträge existieren, soll der AIA auch noch dieses Jahr umgesetzt werden. Darum sollen beide Staaten nun in die Liste der AIA-Partnerstaaten der Schweiz aufgenommen werden.
Acht weitere Partnerstaaten
Neben Hong Kong und Singapur sollen acht weitere Staaten in die Liste der AIA-Partnerstaaten aufgenommen werden. Dabei handelt es sich um Anguilla, Bahamas, Bahrain, Katar, Kuwait, Nauru, den Niederlanden und Panama. Mit den Niederlanden besteht zwar schon ein Abkommen in Form des AIA-Abkommens mit der Europäischen Union, die erwähnten Überseegebiete sind aber nicht Teil der EU. Mit Anguilla, den Bahamas, Bahrain, Katar, Kuwait und Nauru würde der AIA so umgesetzt werden, dass die Schweiz Informationen erhält, aber keine senden muss.Die Genehmigung über die Abkommen und die Einführung des AIA erfolgt mittels einfachem Bundesbeschluss im Parlament.
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