Erste aktive Nutzung des spontanen Informationsaustauschs
Die Schweiz erweitert ihre internationale Kooperation durch die Aufnahme von 10 neuen Staaten in den automatischen und spontanen Informationsaustausch.

Nachdem der Bund angekündigt hat, dass die Liste der Partnerstaaten beim automatischen Informationsaustausch (AIA) um 10 Staaten verlängert wird, gibt es auch beim spontanen Informationsaustausch (SIA) Neuigkeiten. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat erstmals Gebrauch davon gemacht.
Was ist der spontane Informationsaustausch (SIA)?
Der spontane Informationsaustausch, der zwischen den OECD- sowie G-20-Staaten stattfindet, begrenzt sich ausschliesslich auf diese Staaten und beruht auf Gegenseitigkeit. Ausgetauscht werden sog. «Rulings». Dabei handelt es sich um verbindliche Steuervorbescheide. Diese werden in der Schweiz von den kantonalen Steuerbehörden erteilt und an die Eidgenössische Steuerverwaltung weitergeleitet, welche die Informationen dann im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens ihren internationalen Partnerbehörden weiterleitet. Detailliertere Informationen über den SIA können Sie in unserer Beitragsserie nachlesen.
82 Meldungen an 41 Staaten
Die Schweiz erhält bereits seit dem 1. Januar 2017 auf diesem Weg Informationen. Seit dem 1. Januar 2018 darf sie allerdings auch selber welche übermitteln. Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat nun 82 Meldungen getätigt, welche an 41 Staaten übermittelt wurden, darunter Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, die Niederlande und Russland. Bei den übermittelten Meldungen handelt es sich um Steuervorbescheide, die am 1. Januar 2018 noch wirksam waren, wovon einzelne Rulings an mehrere Staaten geschickt wurden.
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