Die Grundstückgewinnsteuer

Die Grundstückgewinnsteuer besteuert den Wertzuwachs von Grundbesitz und wird durch die Kantone erhoben.

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04
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2014
Die Grundstückgewinnsteuer
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Die Grundstückgewinnsteuer ist eine Spezialeinkommenssteuer. Dabei wird der Gewinn besteuert, der durch den Wertzuwachs realisiert werden konnte.

Grundstückgewinnsteuer

Bei der Grundstückgewinnsteuer muss zwischen zwei Systemen unterschieden werden. Beim monistischen System ist es eine Steuer auf privaten Kapitalgewinnen und Kapitalgewinnen im Geschäftsvermögen. Das dualistische System geht von einem privaten Kapitalgewinn und einer ordentlichen Einkommens- bzw. Gewinnsteuer auf Kapitalgewinnen im Geschäftsvermögen aus.

Die Steuer wird dabei direkt durch die Kantone erhoben. Diese haben das Recht die Steuer zu erheben, der Bund erhebt keine Steuern auf Grundstückgewinnen.

Steuersubjekt ist die Person die das Grundstück verkauft. Selbst wenn eine Vereinbarung getroffen wird, dass der Käufer die Steuerschuld bezahlen wird, hat dies keine Änderung der gesetzlichen subjektiven Steuerpflicht zur Folge.

Das Steuerobjekt ist der realisierte Gewinn aus der Veräusserung.

Neben der entgeltlichen Veräusserung durch Eigentumsübertragung (Verkauf) führen auch noch andere Tatbestände zu einer der Veräusserung gleichgestellten Besteuerung. Dies ist der Fall bei Eigentumsbeschränkungen, bei der Übertragung von Minderheitsbeteiligungen an Immobiliengesellschaften, bei Privateinlagen im Rahmen des dualistischen Systems sowie realisierte Planungsmehrwerte die ohne Veräusserung zu Stande gekommen sind.

Gewinnberechnung

Die Gewinnberechnung erfolgt auf dem tatsächlich erzielten Gewinn. Auch der Wertzuwachs der ohne Zutun des Eigentümers entstanden ist muss versteuert werden.

Gewinn wird berechnet als der Überschuss des Erlöses minus die Anlagekosten.

Zu den Anlagekosten gehören der Erwerbspreis, alle vom damaligen Erwerber erbrachten Leistungen, wertvermehrende Aufwendungen sowie weitere Kosten wie zum Beispiel Grundbuchgebühren oder Handänderungssteuern.

           
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