Der automatische Informationsaustausch – Teil 3: mit wem werden die Informationen ausgetauscht
Seit 2017 ermöglicht die Schweiz durch neue Rechtsgrundlagen den globalen Standard des automatischen Informationsaustauschs zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.

Seit dem 1. Januar 2017 sind in der Schweiz die Rechtsgrundlagen in Kraft, welche den automatischen Informationsaustausch ermöglichen. Damit wird ein globaler Standard eingeführt, welcher bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung helfen soll. Findea erklärt in einer dreiteiligen Reihe, was dies genau bedeutet. In diesem letzten Teil, werden die Vertragspartner der Schweiz umschrieben und wie der automatische Informationsaustausch abläuft.
Die Vertragspartner
Die OECD präsentierte im Juli 2014 das Musterabkommen, mit welchem der automatische Informationsaustausch global implementiert werden soll. Mittlerweile haben sich rund 100 Staaten dazu verpflichtet, diesen neun Standard zu übernehmen. Dazu zählen auch die wichtigsten Konkurrenten des Finanzplatz Schweiz wie bspw. London, Hong Kong oder Singapur. Mit welchen Ländern die Schweiz konkret das Abkommen beschlossen hat, kann auf der Website des Bundes eingesehen werden. Die Schweiz sammelt ab 2017 erstmals Daten. Der tatsächliche Informationsaustausch wird mit gewissen Vertragspartnern erstmals 2018 stattfinden.
Wie funktioniert der automatische Informationsaustausch?
Der automatische Informationsaustausch findet nur auf grenzüberschreitende Sachverhalte Anwendung. Dies ist der Fall, wenn jemand, der in Land A domiziliert ist, in Land B ein Konto hat. Die Bank in Land B sammelt dann von sich aus, jene Informationen, welche in Teil 2 dieser Beitragsserie vorgestellt wurden. Diese Informationen werden dann an die Zuständige Steuerbehörde in Land B übermittelt. In der Schweiz ist dies die Eidgenössische Steuerverwaltung. Diese sammelt die Informationen und leitet sie dann automatisch an Land A weiter.
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