Der automatische Informationsaustausch – Teil 2: welche Informationen werden ausgetauscht und wozu?

Seit 2017 stärkt die Schweiz mit dem automatischen Informationsaustausch die globale Steuerehrlichkeit; Findea erläutert, welche Daten relevant sind.

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2017
Der automatische Informationsaustausch – Teil 2: welche Informationen werden ausgetauscht und wozu?
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Seit dem 1. Januar 2017 sind in der Schweiz die Rechtsgrundlagen in Kraft, welche den automatischen Informationsaustausch ermöglichen. Damit wird ein globaler Standard eingeführt, welcher bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung helfen soll. Findea erklärt in einer dreiteiligen Reihe, was dies genau bedeutet. In diesem zweiten Teil, werden die Informationen aufgezeigt, welche ausgetauscht werden und wozu diese verwendet werden dürfen.

Welche Informationen werden ausgetauscht?

Wie im Teil 1 dargelegt wurde, soll der automatische Informationsaustausch dienen, um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu verhindern. Damit dies gelingt muss von jedem Konto der tatsächliche wirtschaftlich Berechtigte identifiziert werden. Dabei werden die Daten von natürlichen, wie auch von juristischen Personen erfasst. Dies sind:

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