Das zentralisierte Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung – Teil 2: Beitritt und Kontoeröffnung
Lernen Sie im zweiten Teil unserer Serie, wie Sie beim ZAZ der Schweizer Zollverwaltung beitreten und Ihr Konto eröffnen können.

Werden Waren in die Schweiz importiert, aus der Schweiz exportiert oder durch die Schweiz transportiert, so muss dies beim Schweizer Zoll angemeldet werden. Dies ist mit einiger Bürokratie verbunden. Wer dies regelmässig tun muss, für den besteht die Möglichkeit des zentralisierten Abrechnungsverfahrens der Zollverwaltung (ZAZ). In einer dreiteiligen Beitragsserie zeigt Findea auf, worum es sich dabei handelt, wie es funktioniert und was es dabei zu beachten gilt. In diesem zweiten Beitrag wird dargelegt, wie man dem ZAZ beitreten kann und wie die Kontoeröffnung funktioniert.
Der Beitritt und die Kontoeröffnung im zentralisierten Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung (ZAZ) gehen Hand in Hand miteinander einher. Gestartet wird der Prozess, indem man eine ausgefüllte Beitrittserklärung an die Abteilung Finanzen der Eidgenössischen Oberzolldirektion (OZD) sendet. Die Beitrittserklärung ist online erhältlich. Zudem kann man sich für die Teilnahme am Lastschriftenverfahren entscheiden. Dafür ist eine Belastungsermächtigung durch einem selbst, sowie durch die betreffende Bank auszufüllen und ebenfalls an die Abteilung Finanzen der OZD zuzusenden. Was in jedem Fall zu erfolgen hat, ist eine Sicherheit. Diese kann in drei Formen erfolgen: