Das zentralisierte Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung – Teil 1: Einleitung und Vorteile

Erfahren Sie, wie das zentralisierte Abrechnungsverfahren (ZAZ) die Zollabwicklung in der Schweiz vereinfacht.

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2017
Das zentralisierte Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung – Teil 1: Einleitung und Vorteile
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Wer Waren in die Schweiz einführen, aus der Schweiz ausführen oder durch die Schweiz durchführen will, muss die Waren beim Schweizer Zoll anmelden. Dies ist mit einem nicht zu unterschätzenden Aufwand an Bürokratie verbunden. Für Unternehmen, welche regelmässig davon betroffen sind, besteht die Möglichkeit des zentralisierten Abrechnungsverfahrens der Zollverwaltung (ZAZ). Findea erklärt in einer dreiteiligen Beitragsserie, worum es sich dabei handelt, wie man sich anmeldet und wie es funktioniert. Dieser erste Beitrag gibt eine Einleitung und behandelt die Vorteile des ZAZ.

Was ist das ZAZ und für wen lohnt es sich?

Wie bereits der Name «zentralisiertes Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung» (ZAZ) vermuten lässt, handelt es sich um ein zentrales und dadurch auch vereinfachtes Abrechnungsverfahren für den Zoll und die daraus entstehenden Abgaben. Werden Waren in die Schweiz importiert, aus der Schweiz exportiert oder durch die Schweiz transportiert, muss dies beim Schweizer Zoll angemeldet werden. Deshalb empfiehlt die eidgenössische Zollverwaltung allen Importeuren und Spediteuren, welche regelmässig Abgaben auf Handelsware entrichten müssen, das ZAZ zu nutzen.

Um von diesem vereinfachten Verfahren zu profitieren ist es notwendig, dass man ein Zollkonto im ZAZ eröffnet. Wie das geht und was man dafür machen muss, wird im zweiten Beitrag erklärt.

Welche Vorteile bringt das ZAZ?

Für einen Kontoinhaber bringt das ZAZ mehrere Vorteile und Annehmlichkeiten mit sich. Dies sind insbesondere:

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