Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen – Teil 2: Zeitpunkt und Bemessung der steuerlichen Bewertung von Mitarbeiteraktien

Entdecken Sie in unserer Serie, wie und wann Mitarbeiteraktien versteuert werden und wie ihr Wert bestimmt wird.

11
.
10
.
2017
Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen – Teil 2: Zeitpunkt und Bemessung der steuerlichen Bewertung von Mitarbeiteraktien
Payroll Blog-Banner

Mitarbeiterbeteiligungen können einen attraktiven Lohnbestandteil ausmachen. Neben einer regulären Lohnzahlung erhalten die Mitarbeitenden diesfalls Beteiligungsrechte an der Gesellschaft. Der steuerbare Wert solcher Mitarbeiterbeteiligungen, sowie der Zeitpunkt zu welchem sie besteuert werden, ist aber regelmässig nicht selbsterklärend. Findea fasst deshalb in einer Beitragsserie alles zusammen, was Sie über Mitarbeiterbeteiligungen wissen müssen. Dieser zweite Beitrag behandelt den Zeitpunkt und die Bemessung der steuerlichen Bewertung von Mitarbeiteraktien.

Börsenkotierte Mitarbeiteraktien

Mitarbeiteraktien werden zu dem Zeitpunkt des Rechtserwerbes besteuert. Die steuerliche Bemessung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Verkehrswert und dem Preis, welchen die Mitarbeitenden zahlen müssen (falls dies der Fall ist). Liegt der Verkehrswert bspw. bei 100 Franken, die Mitarbeitenden müssen aber nur 80 Franken bezahlen, so stellt die Differenz von 20 Franken steuerbares Einkommen dar.

Der Zeitpunkt des Rechtserwerbs ist dann gegeben, wenn der Arbeitnehmende das Angebot für Mitarbeiteraktien annimmt. Besonders in grossen Unternehmen, gibt es oft Bezugsfristen, innert welcher der Mitarbeitende entweder annehmen oder ablehnen muss. Sind solche Bezugsfristen gegeben, werden diese in zwei Kategorien eingeteilt:

Payroll Blog-Banner