Besteuerung bei einer AG oder GmbH

Die Besteuerung von AGs und GmbHs folgt komplexen Mehrfachbelastungen sowohl auf Unternehmens- als auch auf Gesellschafterebene.

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07
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2013
Besteuerung bei einer AG oder GmbH
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Bei der Besteuerung einer Aktiengesellschaft (AG) und der Besteuerung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gilt es einige Punkte zu beachten.

Besteuerung bei juristischen Personen

Die Besteuerung bei einer AG oder einer GmbH, welches beides juristische Personen sind, folgt anderen Grundsätzen als dies bei einer Einzelfirma der Fall ist. Bei der GmbH/AG erfolgt die Besteuerung auf verschiedenen Ebenen. Zum einen wird die Gesellschaft als juristische Person besteuert, auf der anderen Seite die jeweiligen beteiligten Gesellschafter als natürliche Personen. Da sowohl die Gesellschaft als auch der Gesellschafter besteuert werden, kann es unter Umständen vorkommen, dass zwei Mal Steuern zu bezahlen sind. Dieser Umstand wird als wirtschaftliche Doppelbesteuerung bezeichnet. Vorkommen kann eine solche Doppelbelastung zum Beispiel bei der Ausschüttung von Dividenden. Eine Aktiengesellschaft hat am Ende des Jahres auf dem erzielten Reingewinn eine Steuer zu entrichten. Schüttet sie sodann noch eine Dividende aus, so wird der Betrag noch einmal besteuert und zwar auf der Stufe des Aktionärs in Form von Einkommen.

Eine juristische Person hat auf der Ebene des Bundes eine direkte Bundessteuer auf dem Gewinn zu bezahlen (Gewinnsteuer). Auf der Ebene von Kanton und Gemeinde kommt neben der kantonalen Gewinnsteuer noch eine Kapitalsteuer hinzu. Zusätzlich kommt in den meisten Kantonen auch noch eine Kirchensteuer dazu welche vom Unternehmen zu entrichten ist. Der Austritt aus der Kirche ist für ein Unternehmen nicht möglich. Je nach Kanton und Gemeinde unterscheiden sich die Höhe der Steuern und die Berechnungsmethoden teilweise erheblich. Ein Vergleich kann sich finanziell lohnen.

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