Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten – Möglichkeiten für Arbeitgeber und Selbstständige
Erfahren Sie, wie Aus- und Weiterbildungskosten in der Schweiz steuerlich absetzbar sind – für Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Selbstständige.
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Kosten für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungen können unter gewissen Voraussetzungen von den Steuern abgezogen werden. Diese Möglichkeit besteht auch für Arbeitgeber und selbstständig Erwerbende.
Zum Thema
Die Schweiz fördert die Aus- und Weiterbildung von Arbeitskräften. Dies geschieht insbesondere durch Steuerabzüge. Findea verfasste bereits eine dreiteilige Beitragsserie zu den berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten, welche Arbeitnehmende abziehen können. Die Möglichkeit, berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten sowie Umschulungskosten steuerlich in Abzug zu bringen, steht jedoch auch den Arbeitgebern sowie selbstständig Erwerbenden offen.
Die Regelungen
Für selbstständig Erwerbende liegt die gesetzliche Grundlage in Art. 27 Abs. 2 lit e des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG). Für Arbeitgeber ist dies in Art. 59 Abs. 1 lit e DBG geregelt. Tragen sie die Kosten für die berufsorientierte Aus- und Weiterbildung des eigenen Personales, so können sie diese steuerlich zum Abzug bringen. Auch die Kosten der betriebsinternen Aus- und Weiterbildung können vom Arbeitgeber nach den ordentlichen Bestimmungen in Abzug gebracht werden, wenn diese von ihm getragen werden. Aus- und Weiterbildungskosten, welche bei einer natürlichen Person nicht als berufsorientiert eingestuft werden und somit nicht abzugsfähig sind, können beim Arbeitgeber dennoch als geschäftsmässig begründeten Aufwand kategorisiert werden und dort zum Abzug gebracht werden.
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