Steuererklärung einreichen trotz Quellensteuerabzug
Quellensteuerpflichtige könnten verpflichtet sein, eine Steuererklärung einzureichen, was unter Umständen zu Steuerrückerstattungen führen kann.

Quellensteuerpflichtige Personen, bei welchen die Steuerdirekt vom Lohn abgezogen wird, müssen sich keine weitere Sorgen um Steuern und das Einreichen einer Steuererklärung machen? Stimmt nicht ganz. Unter Umständen sind quellensteuerpflichtige Personen dazu verpflichtet, eine nachträgliche Veranlagung (Steuererklärung) einzureichen. Das freiwillige Ausfüllen einer Steuererklärung kann sogar Vorteile haben und zu einer Teilrückerstattung der bezahlten Quellensteuern führen.
Welche quellensteuerpflichtigen Personen müssen eine Steuererklärung ausfüllen?
Das Ausfüllen einer Steuererklärung ist obligatorisch, sobald das jährlich Bruttoeinkommen CHF 120‘000 übersteigt oder weitere nicht der Quellensteuer unterliegende Einkünfte über CHF 3'000 betragen.
Des Weiteren verursachen höhere Gesamtvermögenswerte (inkl. Liegenschaften) die Pflicht zur Einreichung einer Steuererklärung. Die Schwellenwerte sind kantonalunterschiedlich. Im Kanton Zürich zum Beispiel liegt dieser für Einzelpersonenbei CHF 80‘000 und bei gemeinsam steuerpflichtigen Personen bei CHF 160‘000.
Ist es sinnvoll, freiwillig eine Steuererklärung auszufüllen?
Es kann freiwillig eine nachträgliche ordentliche Veranlagung (Steuererklärung) eingereicht werden, um effektive Kosten vom steuerbaren Einkommen in Abzug zu bringen, welche in den Quellensteuertarifen nicht oder nur pauschal eingerechnet sind. So besteht die Möglichkeit die Steuerlast zu senken und allenfalls eine Rückerstattung zu erhalten.
Mögliche Abzüge sind z.B. effektive Berufskosten, Einkäufe in die berufliche Vorsorge (Pensionskasse BVG / 2. Säule), Beiträge in die Säule 3a, Selbstgetragene Aus-und Weiterbildungskosten, Kosten für die Drittbetreuung von Kindern, Alimentenzahlungen, Schuldzinsen, Krankheits- und Behinderungsbedingte Kosten.
Der Antrag muss bis am 31. März des Folgejahres eingereicht werden (Datum der elektronischen Einreichung). Die Frist kann nicht verlängert werden.
Ich bin quellensteuerpflichtig: Wie erhalte ich ein Steuererklärungsformular?
Dies ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. In vielen Kantonen kann das Formular online beantragt oder direkt beim Gemeindesteueramt verlangt werden.