Liquidation einer Schweizer Firma: Ablauf, Pflichten und Fristen im Überblick

Nach dem Beschluss zur Auflösung beginnt die Liquidationsphase, in der alle finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden müssen.

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2025
Liquidation einer Schweizer Firma: Ablauf, Pflichten und Fristen im Überblick
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Die Liquidation einer Firma in der Schweiz ist ein rechtlich geregelter Prozess, der in mehreren Phasen erfolgt. Nach dem Beschluss zur Auflösung beginnt die Liquidationsphase, in der alle finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen erfüllt werden müssen. Erst nach Einhaltung der gesetzlichen Fristen und Genehmigung durch die Steuerbehörden kann die Firma endgültig gelöscht werden.

Schritt-für-Schritt-Ablauf der Liquidation

Beschluss zur Liquidation und Anmeldung beim Handelsregister

  • Die Gesellschafterversammlung (bei GmbH) oder die Generalversammlung (bei AG) beschliesst mit qualifiziertem Mehr die Auflösung der Gesellschaft.
  • Liquidatoren werden bestimmt, um die Abwicklung zu übernehmen.
  • Anmeldung der Liquidation beim Handelsregisteramt und Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).

Liquidationsphase: Sperrjahr und Schuldenruf

  • Einleitung des Sperrjahres, das mindestens 12 Monate dauert (Ausnahme: Revisionsexperte:in bestätigt, dass die Schulden getilgt sind und nach den Umständen angenommen werden kann, dass keine Interessen Dritter gefährted werden – Sperrfrist dauert nur 3 Monate)
  • Schuldenruf im SHAB: Veröffentlichung zur Aufforderung an Gläubiger:innen, ihre Forderungen geltend zu machen.
  • Erstellung der Liquidationseröffnungsbilanz, die alle Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rückstellungen enthält.
  • Verkauf oder Verwertung der Vermögenswerte.
  • Begleichung aller Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern und Behörden.
  • Steuerliche Abwicklung: Einreichung der Liquidationssteuerbilanz bei der Steuerverwaltung.

Steuerfreigabe und Schlussbilanz

  • Nach dem Sperrjahr wird die Schlussbilanz erstellt.
  • Die kantonale Steuerverwaltung prüft die Steuerverbindlichkeiten und erteilt die Freigabe.
  • Falls noch Kapital vorhanden ist, wird dieses an die Gesellschafter verteilt.

Löschung aus dem Handelsregister

  • Antrag auf Löschung der Firma beim Handelsregister.
  • Publikation der Löschung im SHAB.
  • Abschluss aller administrativen Verpflichtungen (z. B. Kündigung von Versicherungen und Konten).

Wichtige Fristen und Pflichten

  • Die Anmeldung der Liquidation beim Handelsregister muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Beschluss erfolgen.
  • Das Sperrjahr beginnt mit der ersten Veröffentlichung des Schuldenrufs im SHAB und dauert mindestens 12 Monate.
  • Die Steuerfreigabe kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, da die Steuerverwaltung alle Verbindlichkeiten prüft.
  • Die endgültige Löschung aus dem Handelsregister erfolgt erst nach der vollständigen Abwicklung aller Verpflichtungen und Genehmigung durch die Behörden.

Behörden und Institutionen

Während der Liquidation sind mehrere Behörden involviert:

  • Handelsregisteramt: Für Anmeldung und endgültige Löschung.
  • Steuerverwaltung: Prüfung der Liquidationsbilanz und Steuerfreigabe.
  • AHV/Sozialversicherungen: Meldung und Abwicklung der Mitarbeiterbeiträge.
  • MWST-Amt (ESTV): Falls das Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist.

Häufige Fehler und Tipps zur erfolgreichen Liquidation

Häufige Fehler

  • Unzureichende Dokumentation der Liquidationsbilanz.
  • Fehlende oder verspätete Anmeldung beim Handelsregister.
  • Nicht rechtzeitige Einreichung der Steuerabrechnung.
  • Nicht beachtete Fristen für das Sperrjahr.

Tipps für eine reibungslose Liquidation

  • Frühzeitige Planung der Liquidation und Einbindung eines:einer Treuhänders:in.
  • Präzise Buchführung und Dokumentation der Transaktionen.
  • Regelmässige Abstimmung mit Steuerbehörden, um Verzögerungen zu vermeiden.
  • Exakte Einhaltung der gesetzlichen Fristen und rechtzeitige Einreichung der Bilanzen.

Fazit: Geordnete Liquidation als rechtliche Notwendigkeit

Die Liquidation einer Firma in der Schweiz erfordert eine sorgfältige Planung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Vom Liquidationsbeschluss über das Sperrjahr bis hin zur steuerlichen Abwicklung müssen zahlreiche Schritte beachtet werden. Nur mit der abschliessenden Steuerfreigabe und der endgültigen Löschung aus dem Handelsregister ist der Prozess vollständig abgeschlossen.

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