Wie muss ich meine Geschäftsaktiven bilanzieren und bewerten, um mein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu ermitteln?

Wirtschaftsgüter, die Unternehmen nutzen, müssen initial zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und später nach dem Niederstwertprinzip bilanziert werden.

13
.
02
.
2015
Wie muss ich meine Geschäftsaktiven bilanzieren und bewerten, um mein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu ermitteln?
Payroll Blog-Banner

Wirtschaftsgüter (Geschäftsaktiven), welche dem Unternehmen dienen (z.B.: Vorräte) müssen bei der Erstbewertung entweder zum Anschaffungspreis oder den Herstellungskosten bilanziert werden. Bei der Folgebewertung ist das Niederstwertprinzip („lower-of-cost-or-market“) zu beachten.

Bewertungsgrundsätze und -vorschriften für die Geschäftsaktiven

Bilanzierung und Bewertung von Geschäftsaktiven können einen massgeblichen Einfluss auf den Unternehmensgewinn haben. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Einkommenssteuer, da bei selbständigen Erwerbenden das Einkommen aus dem Unternehmensgewinn (= Reingewinn) besteht (vgl. Blogeintrag zur selbständigen Erwerbstätigkeit). Wirtschaftsgüter die einen bleibenden Wert haben und über den Bilanzstichtag hinaus dem Unternehmen dienen, müssen aus steuerrechtlicher Sicht aktiviert werden. D.h. sie müssen in der Buchhaltung des Unternehmens als Aktivposten aufgeführt werden (z.B.: typische Vermögenswerte sind Vorräte wie bspw. Handelswaren, Roh- und Betriebsstoffe, sowie unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen). Bei der Bilanzierung und Bewertung sind verschiedene Grundsätze zu beachten:

       
Payroll Blog-Banner