Bilanzierung von Entwicklungskosten
Innovation trifft Buchhaltung: Unternehmen können Entwicklungskosten unter gewissen Voraussetzungen frühzeitig als Bilanzaktiva verbuchen.

Innovative Unternehmen und Startups haben vielfach hohe Aufwendungen für Forschung und Entwicklung. Bis ein Produkt marktreif ist dauert es jedoch Jahre. Unter bestimmten Bedingungen können die entstandenen Kosten bereits vorher als Vermögenswert auf der Aktivseite der Bilanz verbucht werden.
Forschung und Entwicklung
In den IFRS wird bei der Erstellung eines neuen Produkts zwischen einer Forschungs- und Entwicklungsphase unterschieden. Unter Forschung werden eigenständige und planmässige Untersuchungen zur Erlangung neuer wissenschaftlicher und technologischer Erkenntnisse verstanden. Bei der Entwicklung hingegen handelt es sich um die Anwendung der Forschungsergebnisse (zusammen mit anderem Wissen) zur Gestaltung und Produktion neuer und verbesserter Produkte. Während die Kosten für die Grundlagenforschung als Aufwand in der Erfolgsrechnung zu verbuchen sind, können die Kosten für die Entwicklung eines neuen Produkts als Aktivum (Vermögenswert) auf der Aktivseite der Bilanz verbucht werden (sog. Aktivierung).
Immaterieller Vermögenswert
Bei den Entwicklungskosten handelt es sich um immaterielle Vermögenswerte. Dies sind identifizierbare, nicht monetäre Vermögenswerte ohne physische Substanz. Neben den Entwicklungskosten sind beispielsweise auch Patente oder Lizenzen immaterielle Vermögenswerte. Immaterielle Vermögenswerte dürfen grundsätzlich dann aktiviert werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der erwartete künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufliessen wird und wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten verlässlich bewertet werden können (IAS 38.21).
Entwicklungskosten
Damit die Entwicklungskosten, ein spezieller immaterieller Vermögenswert, aktiviert werden können, müssen sechs zusätzliche Bedingungen erfüllt sein. Diese sind: