Besteuerung von Kapitalgesellschaften
Erfahren Sie in unserem Blogbeitrag die Grundzüge der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und ihre Besonderheiten.

Die Besteuerung einer Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) wirft immer wieder Fragen auf. Denn die Besteuerung funktioniert grundsätzlich anders als bei natürlichen Personen oder gar bei Einzelfirmen. In folgendem Blogbeitrag möchten wir die Grundlagen der Besteuerung von Kapitalgesellschaften kurz erläutern.
Grundlage
Wer eine Kapitalgesellschaft gründet, muss sich in erster Linie darüber im Klaren sein, dass es sich hierbei um ein selbständiges Steuersubjekt handelt. Kapitalgesellschaften sind nämlich juristische Personen und erhalten somit ihre eigene Rechtspersönlichkeit. Es muss also eine eigene Steuererklärung ausgefüllt werden. Auf Bundes- und kantonaler Ebene unterliegen Kapitalgesellschaften der Gewinnsteuer und auf kantonaler Ebene der Kapitalsteuer. Steuersubjekt bei der Gewinnsteuer ist der Reingewinn und bei der Kapitalsteuer das Eigenkapital.
Unterschied zu Personenunternehmen
Der grundlegende Unterschied zu Personenunternehmen (Einzelfirma oder Kollektivgesellschaft) ist die wirtschaftliche Doppelbelastung. Das heisst, dass sich bei einer Kapitalgesellschaft zwei Steuersubjekte gegenüberstehen. Auf der einen Seite befindet sich die Kapitalgesellschaft selbst und auf der anderen Seite jegliche Anteilsberechtigte. Konkret bedeutet dies, dass die Gewinne eines Kapitalunternehmens ein erstes Mal beim Unternehmen als Gewinnsteuer und später bei der Ausschüttung bei den Anteilsberechtigten als Einkommen besteuert wird. Auf der kantonalen Ebene unterliegt das Kapital auf Stufe des Unternehmens zusätzlich noch der Kapitalsteuer und auf der Stufe der Anteilsberechtigten der Vermögenssteuer.