Welche Gesundheitskosten darf ich in der Steuererklärung abziehen?
In der Schweiz können Sie viele Ihrer Krankheitskosten von der Steuer absetzen; erfahren Sie hier, wie das funktioniert.

Gesundheitskosten, sei es für notwendige Behandlungen, Medikamente oder Therapien, können oft ins Geld gehen. In der Schweiz haben Steuerzahler jedoch die Möglichkeit, selbstgetragene Krankheitskosten von der Steuer abzusetzen. In diesem Blogbeitrag erfahrt ihr alles Wissenswerte zu diesem Thema.
Welche Krankheitskosten können abgesetzt werden?
Die Kosten für medizinische Behandlungen und Leistungen, die nicht von der Krankenkasse oder anderen Versicherungen übernommen werden, können von der Steuer abgezogen werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- Arzt-und Spitalbehandlungen
- Medikamenteund Heilmittel
- Zahnarztkosten
- Therapienund Rehabilitationsmassnahmen
- MedizinischeHilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgeräte, etc.)
- Kostenfür Psychotherapie
Voraussetzungen für den Abzug selbstgetragener Krankheitskosten
Damit die Gesundheitskosten von der Steuer abgesetzt werden können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Überschreitung der zumutbaren Belastung: Um selbstgetragene Gesundheitskosten von der Steuer absetzen zu können, ist es wichtig, die zumutbare Belastungsgrenze zu verstehen. Diese Grenze gibt an, wie viel Prozent des steuerbaren Einkommens selbst getragen werden muss, bevor die Krankheitskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Die Höhe der zumutbaren Belastungsgrenze ist in der Regel ein Prozentsatz vom steuerbaren Einkommen und kann je nach Kanton variieren. Wenn die selbstgetragenen Gesundheitskosten diesen Prozentsatz überschreiten, kann der darüberliegende Betrag von der Steuer abgesetzt werden.
Kostenmüssen nachgewiesen werden: selbstgetragene Krankheitskosten müssen nachweisbar sein. Sammeln Sie daher alle Rechnungen und Belege und bewahren Sie diese gut auf. Tipp: reichen Sie alle Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse ein. Am Ende des Steuerjahres erhalten Sie von der Krankenkasse einen Steuerausweis, auf dem alle selbstgetragenen Krankheitskosten ausgewiesen sind. Dieser Steuerausweis reicht in der Regel als Beleg für die Steuererklärung.
Keine Doppelversicherung: Kosten, die bereits von der Krankenkasse oder einer anderen Versicherung abgedeckt sind, können nicht als selbstgetragene Krankheitskosten geltend gemacht werden. Doppelzahlungen für Versicherungen, die die gleichen Leistungen abdecken, werden nicht berücksichtigt.