Steuerpflicht bei grenzüberschreitendem Arbeitsverhältnis – Teil 2: Outbounds

In unserer Serie klären wir steuerliche Herausforderungen für Outbounds: Schweizer, die im Ausland arbeiten.

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2017
Steuerpflicht bei grenzüberschreitendem Arbeitsverhältnis – Teil 2: Outbounds
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Steuerliche Belangen werden schnell kompliziert. Handelt es sich zusätzlich noch um Personen, welche im Ausland wohnen oder ist ein grenzüberschreitendes Arbeitsverhältnis betroffen, wird es meist nur noch komplizierter. Diese Beitragsserie gibt deshalb einen Überblick worauf man in solchen Fällen grundsätzlich zu achten hat. Dieser zweite Beitrag behandelt die Outbounds.

Was sind Outbounds?

Outbounds sind Schweizerinnen und Schweizer, welche einer Erwerbstätigkeit im Ausland nachgehen. Die meisten davon sind Grenzgänger oder Personen, welche nur vorübergehend im Ausland arbeiten, ohne auszuwandern. Aber auch Auswanderer, welche die schweizerische Staatsangehörigkeit beibehalten fallen darunter.

Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht

Im Steuerrecht der Schweiz werden die Steuersubjekte in unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige unterteilt. Ausschlaggebend für die Einteilung ist hier der steuerliche Wohnsitz. Liegt dieser in der Schweiz, so handelt es sich um unbeschränkt Steuerpflichtige (Art. 3 DBG). Sie müssen grundsätzlich all ihr Vermögen und Einkommen, wo auf der Welt es auch liegt oder herkommt, in der Schweiz deklarieren und versteuern. Liegt der steuerliche Wohnsitz im Ausland, doch es besteht eine wirtschaftliche Zugehörigkeit zur Schweiz, spricht man von beschränkt Steuerpflichtigen (Art. 4 DBG). Sie müssen nur jenen Teil des Einkommens in der Schweiz deklarieren, welches hier seinen Ursprung hat.

Unterschiedliche Veranlagungsverfahren

Auf Schweizerinnen und Schweizer, auch Outbounds, findet beinahe immer das ordentliche Veranlagungsverfahren Anwendung. Es gibt aber eine Ausnahme, wo sie dem Quellensteuer-Verfahren unterworfen sein können. Die Einteilung geht wie folgt:

Quellensteuer-VerfahrenOrdentliches VeranlagungsverfahrenUnbeschränkt Steuerpflichtige

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