Besteuerung der juristischen Personen
Die Besteuerung juristischer Personen in der Schweiz basiert auf Gewinn und Kapital gemäß DBG und StHG.

Die Besteuerung der juristischen Personen erfolgt im Wesentlichen nach den Regelungen des DBG und des StHG. Besteuert werden hauptsächlich Gewinn und Kapital.
Besteuerung der juristischen Personen
Als juristische Personen besteuert werden beispielsweise Kapitalgesellschaften wie die AG, die GmbH oder die Kommanditaktiengesellschaft. Ebenfalls zu den juristischen Personen gehören die Genossenschaften, die Vereine und die Stiftungen.Als unbeschränkt steuerpflichtig gelten juristische Personen, deren Sitz oder tatsächliche Verwaltung in der Schweiz liegt. In einem solchen Fall spricht das Gesetz von persönlicher Zugehörigkeit. Beschränkt steuerpflichtig sind dagegen juristische Personen, die ihren Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung im Ausland haben, aber im Inland über Vermögen oder Einkommensquellen verfügen, für die sie steuerpflichtig werden. In diesem Fall spricht das Gesetz von wirtschaftlicher Zugehörigkeit.
Die Steuerpflicht für eine juristische Person beginnt mit deren Gründung bzw. mit der Sitzverlegung in die Schweiz. Beendet wird die Steuerpflicht mit dem Abschluss der Liquidation bzw. der Verlegung des Sitzes ins Ausland.
Was wird besteuert?
Auf der Ebene des Bundes wird nur eine Gewinnsteuer erhoben. Bei den Kantonen sowie Gemeinden werden sowohl eine Gewinn- als auch eine Kapitalsteuer erhoben. Gegenstand der Gewinnsteuer ist der Reingewinn. Gegenstand der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital. Was alles der Gewinnsteuer unterliegt beantwortet Art. 24 StHG sowie Art. 58 DBG. Was Gegenstand der Kapitalsteuer ist beantwortet Art. 29 StHG. In jeder Steuerperiode werden die zu bezahlenden Steuern neu erhoben. Als Steuerperiode gilt das Geschäftsjahr. Damit die Steuerberechnung durchgeführt werden kann, muss in jedem Kalenderjahr, ausgenommen im Gründungsjahr, ein Geschäftsabschluss mit Bilanz und Erfolgsrechnung erstellt werden.