Auswirkung des AIA auf die straflose Selbstanzeige
Die straflose Selbstanzeige in der Schweiz steht unter Druck: Was bedeutet der automatische Informationsaustausch (AIA) für diese Möglichkeit?

Unter gewissen Bedingungen ist in der Schweiz eine straflose Selbstanzeige möglich. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die kantonale Steuerbehörde noch keine Kenntnis von den angezeigten Steuerfaktoren hat. Hier drängt sich die Frage auf, welche Auswirkungen der automatische Informationsaustausch (AIA) auf die straflose Selbstanzeige hat. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat nun Stellung bezogen zu dieser Frage.
Zur Auffrischung
In der Schweiz besteht Möglichkeit einer straflosen Selbstanzeige. Personen, welche Vermögen besitzen, von dem der Fiskus keine Ahnung hat, können dies selber zur Anzeige bringen. Wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, droht ihnen dann keine Strafe. Sie müssen einzig den Steuerbetrag und die Nachsteuer bezahlen.Der automatische Informationsaustausch entstand in der globalen Bestrebung gegen Steuerhinterziehung vorzugehen. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten müssen die Banken von sich aus gewisse Daten sammeln und den Steuerbehörden weiterleiten. Die betroffenen Behörden tauschen dann die Informationen selbstständig untereinander aus.Weitere Informationen finden Sie in unseren Beitragsserien über die straflose Selbstanzeige bzw. über den automatischen Informationsaustausch.
Welche Auswirkungen hat der AIA auf die straflose Selbstanzeige?
Die Kompetenz zu entscheiden, ob die gesetzlichen Anforderungen an die straflose Selbstanzeige erfüllt sind oder nicht, wird weiterhin bei den kantonalen Steuerverwaltungen bleiben.Bei Steuerfaktoren, welche dem AIA unterliegen wird ab dem 30. September 2018 ausgegangen, dass die Steuerbehörden davon Kenntnis hatten. Demnach ist keine straflose Selbstanzeige mehr möglich. Steuerfaktoren, welche jedoch erst nach 2017 entstanden oder aus Länder stammen, welche dem AIA erst später beigetreten sind, gilt analog der 30. September des Jahres, in welchem die Daten erstmals ausgetauscht werden.Erhält die Steuerverwaltung auf einem anderen Weg als dem AIA Kenntnis von solchen Steuerfaktoren, spielt das Datum keine Rolle.Zudem müssen immer alle gesetzlichen Vorschriften für die straflose Selbstanzeige erfüllt sein.
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