Umwandlungsplan & Umwandlungsbericht
Entdecken Sie die rechtlichen Vorgaben für die Umwandlung von Gesellschaften, geregelt im Schweizerischen Fusionsgesetz.

Die Änderung der Rechtsform einer Gesellschaft wird als Umwandlung bezeichnet und ist im Schweizerischen Fusionsgesetz (FusG) geregelt. Dabei kann aber nicht von jeder Rechtsform in eine beliebige andere umgewandelt werden. Bitte lesen Sie unseren Artikel Umwandlung der Rechtsform – das müssen Sie beachten um eine Übersicht der zulässigen Umwandlungen zu erhalten.
Umwandlungsplan
Die Erstellung des Umwandlungsplanes gehört in den Aufgabenbereich des obersten Leitungs- oder Verwaltungsorgans. Der Plan muss schriftlich verfasst werden und bedarf der Zustimmung der Generalversammlung bzw. der Gesellschafter (Art. 59 FusG). Je nach Gesellschaftsform sind unterschiedliche Mehrheiten erforderlich, welche in Art. 64. FusG aufgelistet sind. Gemäss Art. 60 FusG enthält der Umwandlungsplan: