Ordentliche Revision: Bin ich dazu verpflichtet?

Seit 2012 gelten strengere Kriterien für die Pflicht zur ordentlichen Revision, die hier detailliert erläutert werden.

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2013
Ordentliche Revision: Bin ich dazu verpflichtet?
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Seit dem 01. Januar 2012 wurden die Bedingungen für die Pflicht zur ordentlichen Revision verschärft. Welche Bedingungen nun genau erfüllt sein müssen, damit ein Unternehmen zur ordentlichen Revision verpflichtet wird, listet dieser Beitrag auf.

Die Bedingungen zur ordentlichen Revision sind in Art. 727 OR geregelt und besagen, dass folgende Gesellschaften ihre Jahresrechnung und gegebenenfalls ihre Konzernrechnung durch eine Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen müssen:

  • 1. Gesellschaften, die ...
    • a) Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert haben....
    • b) Anleihensobligationen ausstehend haben....
    • c) mind. 20% der Aktiven oder des Umsatzes zur Konzernrechnung einer Gesellschaft nach a) oder b) beitragen.
  • 2. Gesellschaften, die zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten.
    • a) Bilanzsumme von CHF 20 Mio.
    • b) Umsatzerlös von CHF 40 Mio.
    • c) 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
  • 3. Gesellschaften, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind.

Des Weiteren muss eine ordentliche Revision vorgenommen werden, wenn einerseits Aktionäre, die zusammen mindestens 10% des Aktienkapitals halten, eine solche verlangen oder wenn andererseits die Statuten dies vorsehen resp. die Generalversammlung dies beschliesst.

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