Arbeitsbewilligung für Personen aus Drittstaaten
Erfahren Sie, wie Nicht-EU/EFTA-Bürger eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz gemäß den strengen AuG-Kriterien erhalten können.
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2016

Ausländerinnen und Ausländer, welche in der Schweiz arbeiten möchten, brauchen eine Bewilligung. Lesen Sie in unserem Beitrag, welche Voraussetzungen gemäss dem Ausländergesetz (AuG) für Personen aus Drittstaaten erfüllt sein müssen, damit eine Zulassung erfolgen kann.
Personen aus Drittstaaten (Nicht-EU/EFTA), welche einen Aufenthalt in der Schweiz im Rahmen einer unselbständigen Erwerbstätigkeit anstreben, benötigen unabhängig von der Aufenthaltsdauer eine Bewilligung. Ausländerinnen und Ausländer können hierzu zugelassen werden, falls: