Reform der Ehe- & Familienbesteuerung – Teil 2: Kinderdrittbetreuungskosten, die Änderungen und die Kritik

Entdecken Sie die umstrittenen Änderungen der Ehe- und Familienbesteuerung bezüglich Kinderdrittbetreuungskosten in unserer vierteiligen Serie.

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2017
Reform der Ehe- & Familienbesteuerung – Teil 2: Kinderdrittbetreuungskosten, die Änderungen und die Kritik
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Die Ehe- und Familienbesteuerung wiederfuhr in den vergangenen Jahren mehrere Reformen. Nun wird erneut über zwei Reformen diskutiert. Erstere behandelt die steuerliche Berücksichtigung von Kinderdrittbereuungskosten, letztere die Abschaffung der Heiratsstrafe. Beide sind jedoch umstritten. Findea erklärt in einer vierteiligen Beitragsserie diese Vorhaben. Zuerst wird die jeweilige Ausgangslage präsentiert, bevor die Änderungen und die Kritik vorgestellt werden. Dieser zweite Beitrag stellt die geplanten Änderungen vor, welche die steuerliche Behandlung von Kinderdrittbetreuungskosten betreffen. Zudem wird die Kritik an diesem Vorhaben erläutert.

Änderungen

Um das Ziel, Familie und Beruf besser vereinen zu können (siehe Teil 1), zu erreichen, schlägt der Bundesrat vor, für die direkte Bundessteuer die Abzüge für Kinderdrittbetreuungskosten auf maximal CHF 25'000.- pro Kind und Jahr zu erhöhen. Für die Kantons- und Gemeindesteuer soll weiterhin das kantonale Recht die Höhe des Abzuges festsetzen. Dieser soll aber mind. CHF 10'000 pro Kind und Jahr sein. Erwartet werden jährliche Steuermindereinnahmen von 10 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer, bzw. 25 Millionen Franken bei den Kantons- und Gemeindesteuern. Diese Mindereinnahmen sollen aber durch die erwartete Steigerung der Arbeitnehmenden kompensiert werden.

Kritik

Stark unter Beschuss befindet sich vor allem die Erhöhung des Abzuges auf Kantons- und Gemeindeebene. Eine solche Mindestforderung des Bundesrates verletze die Steuerhoheit der Kantone und sei nicht mit dem Föderalismus vereinbar. Dieser Auffassung ist neben der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektoren und Finanzdirektorinnen auch die SVP, CVP und die FDP. Die Mehrheitsfähigkeit der Reform im Parlament darf deshalb bezweifelt werden.

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