Der spontane Informationsaustausch – Teil 1: Worum handelt es sich?

Seit 2017 stärkt der globale Standard für den spontanen Informationsaustausch die Bekämpfung von Steuerhinterziehung international.

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2017
Der spontane Informationsaustausch – Teil 1: Worum handelt es sich?
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Per 1. Januar 2017 sind die Rechtsgrundlagen in Kraft getreten, welche den spontanen Informationsaustausch ermöglichen. Durch das Einführen eines globalen Standards im Umgang mit dem spontanen Austausch von steuerrelevanten Informationen, soll die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung weiter vorangetrieben werden. Findea erklärt in einer vierteiligen Beitragsserie, was dies genau bedeutet. In diesem ersten Teil wird erläutert, wie es zu diesem spontanen Informationsaustausch kam und was die Ziele dahinter sind.

Wie entstand der spontane Informationsaustausch?

Der spontane Informationsaustausch kann auf die Finanzkrise von 2008 zurückgeführt werden. Diese hat die Welt aufgerüttelt und viele Länder vor grosse Herausforderungen gestellt. Es wurden mehr Steuereinnahmen benötigt, um die angeschlagenen Staatshaushalte zu stabilisieren. In diesem Zusammenhang gerieten die multinationalen Gesellschaften, bzw. deren Steuerpraxen in das Zentrum der Diskussion. Viele dieser Gesellschaften nutzten die länderspezifischen steuerrechtlichen Besonderheiten, um ihre Steuerlast möglichst klein zu halten. Unter der Führung der OECD und der G20 starteten globale Bemühungen, diesem Handeln ein Ende zu setzten. Dabei entstand der spontane Informationsaustausch.

Welche Ziele verfolgt der spontane Informationsaustausch?

Seit 2008 nahmen die globalen Bestrebungen im Kampf gegen Steuerhinterziehung und -betrug stetig zu. Als Mittel wurde dazu besonders auf Transparenz gesetzt. Durch mehr Transparenz in Steuerbelangen soll es verunmöglicht werden, Gelder vor dem Fiskus zu verbergen. Auch der spontane Informationsaustausch setzt auf Transparenz. Indem, dass Steuerrulings welche multinationale Unternehmen betreffen, unter den Vertragsstaaten ohne vorgängiges Amtshilfegesuch ausgetauscht werden.

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