Der automatische Informationsaustausch – Teil 1: was ist er und was wird damit bezweckt?

Seit 2017 stärkt die Schweiz die globale Steuertransparenz durch den automatischen Informationsaustausch gemäß OECD-Standards.

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2017
Der automatische Informationsaustausch – Teil 1: was ist er und was wird damit bezweckt?
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Seit dem 1. Januar 2017 sind in der Schweiz die Rechtsgrundlagen in Kraft, welche den automatischen Informationsaustausch ermöglichen. Damit wird ein globaler Standard eingeführt, welcher bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung helfen soll. Findea erklärt in einer dreiteiligen Reihe, was die Gründe, die Ziele und die Zwecke sind (Teil 1); welche Informationen von wem genau ausgetauscht werden (Teil 2) und welche Institutionen betroffen sind, sowie welche Vertragspartner die Schweiz hat (Teil 3).

Was ist der automatische Informationsaustausch?

Der automatische Informationsaustausch entstand im Nachgang der Wirtschaftskrise von 2007/2008. Durch die Krise wurden die internationalen Bestrebungen gestärkt, gemeinsam gegen grenzüberschreitende Steuerhinterziehung vorzugehen. Besonders die OECD und die G20 Staaten machten sich in diesem Zusammenhang für mehr Transparenz stark. Dies resultierte in einem Musterabkommen, welches die OECD 2014 verabschiedete. Damit soll der automatische Informationsaustausch global eingeführt werden und für alle Beteiligten dieselben Regeln gelten. In der Schweiz wurden in der Wintersession 2015 die gesetzlichen Grundlagen angenommen. Diese sind seit dem 1. Januar 2017 in Kraft.

Welches sind die Ziele?

Der automatische Informationsaustausch soll ein globaler Standard an Transparenz kreieren. Damit soll künftig zwischen den Vertragsstaaten automatisch jene Informationen ausgetauscht werden, welche notwendig sind, um Steuerhinterzieher, welche ihr Geld im Ausland deponieren, zu überführen.

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