Besteuerung von Aktionärsoptionen – Teil 2: Bewertung der Einzelfälle bei Call-Optionen
Teil 2 unserer Serie zur Besteuerung von Aktionärsoptionen erkundet die steuerlichen Auswirkungen von Call-Optionen bei Kapitalerhöhungen.

Erhalten Aktionäre unentgeltlich oder zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis Aktionärsoptionen, führt dies zu unterschiedlichen steuerlichen Folgen. Teil 1 dieser Beitragsserie hat die Grundlagen erläutert. Dieser zweite Beitrag betrachtet die konkrete steuerliche Bewertung bei Call-Optionen.
Ausgabe von Call-Optionen bei Kapitalerhöhung
Werde aufgrund einer Kapitalerhöhung oder eines Generalversammlungs-Beschlusses über die Erhöhung des Aktienkapitals unentgeltlich oder zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis Call-Optionen ausgegeben, so bleibt dies ohne Folgen in Bezug auf die Verrechnungssteuer und Direkte Bundessteuer, wenn: