Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten – Teil 2: Umschulungskosten

Erfahren Sie, wie Umschulungskosten bis CHF 12'000 steuerlich absetzbar sind und Ihre finanzielle Unabhängigkeit fördern.

19
.
05
.
2017
Abzüge für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten – Teil 2: Umschulungskosten
Payroll Blog-Banner

Startend ab der Steuerperiode 2016 können Kosten für eine berufsorientierte Aus- und Weiterbildung, inkl. Umschulung bis zu einem Gesamtbeitrag von CHF 12'000 von den Steuern abzugsfähig. In unserer dreiteiligen Reihe erklären wir ihnen, welche Kosten unter welchen Voraussetzungen von den Steuern abgezogen werden können. In diesem zweiten Beitrag erklären wir die Umschulungskosten.

Umschulungskosten

Art. 17 Abs. 1bis sowie Art. 33 Abs. 1 Bst. J DBG besagen ausdrücklich, dass zu den Aus- und Weiterbildungskosten auch die Umschulungskosten gehören. Der zentrale Unterschied liegt darin, dass bei Umschulungskosten kein direkter Bezug zum aktuellen Beruf besteht. Es muss auch kein Nachweis erbracht werden, dass später einmal auf diesem neuen Beruf gearbeitet wird. Es handelt sich also um einen Bildungslehrgang, der im Erlangen einer beruflichen Qualifikation führt. Die berufliche Qualifikation wird angenommen, wenn jemand aufgrund des Berufslehrganges die Möglichkeit hat, mit dem in diesem Lehrgang erlangten Wissen finanziell unabhängig zu sein. Damit ist gemeint, dass die Person bei einer 100% Anstellung finanziell selbstständig ist.

Der abzugsfähige Betrag

Nach Art. 33 Abs. 1 Bst. J DBG liegen dieselben Anforderungen vor, wie bei den Aus- und Weiterbildungskosten. Die Person, welche den Abzug geltend machen will muss also mind. über einen Abschluss der Sekundarstufe II verfügen oder das 20 Lebensjahr vollendet haben, wobei es sich dann um keinen Abschluss der Sekundarstufe II handeln darf. Erneut sind pro Steuerperiode max. CHF 12'000 abziehbar. Unter diesem Maximalbetrag werden sämtliche Aus- und Weiterbildungskosten, sowie die Umschulungskosten verstanden.

Private Steuererklärung leicht gemacht – mit Taxea.ch

Sie können Ihre private Steuererklärung mittels unserer Steuerapp taxea ganz einfach erstellen lassen. Mehr zu Taxea.ch erfahren sie hier www.taxea.ch

Payroll Blog-Banner