Jahresabschluss in der Einzelfirma
Die Jahresabschlussbuchungen einer Einzelfirma vereinfachen sich, da nur die Vermögensverhältnisse des Inhabers berücksichtigt werden müssen.

Eine Einzelfirma kann nur aus einer Person, dem Inhaber, bestehen. Folglich müssen beim Jahresabschluss nicht die geschäftlichen Vermögensverhältnisse anderer Teilhaber berücksichtigt werden.
Am Ende des Geschäftjahres sind insbesondere folgende Buchungssätze nötig:
Erfolgsrechnung / Eigenkapital
Privat / Eigenkapital
Durch den Buchungssatz Erfolgsrechnung / Eigenkapital wird sozusagen der Gewinn aus der Erfolgsrechnung in die Bilanz (Sparte: Eigenkapital) übertragen. Mittels des Buchungssatzes Privat / Eigenkapital wird der Endbestand des Kontos Privat auf das Eigenkapital übertragen. Weist das Konto Privat einen Sollüberschuss auf, lautet der Buchungssatz umgekehrt, also Eigenkapital / Privat. Das Konto Privat beträgt danach Null und muss in der Schlussbilanz nicht mehr aufgeführt werden.