Bildung von Rückstellungen bei selbständiger Erwerbstätigkeit

Selbstständige können durch beruflich begründete Rückstellungen ihren steuerbaren Gewinn effektiv mindern.

25
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02
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2015
Bildung von Rückstellungen bei selbständiger Erwerbstätigkeit
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Selbständig Erwerbstätige können Rückstellungen als Aufwand in der Buchhaltung erfassen, wenn sie geschäfts- oder berufsmässig begründet sind. Die Bildung von Rückstellungen führt zu einer Reduktion des steuerbaren Gewinnes.

Bei selbständiger Erwerbstätigkeit stellen Rückstellungen (vgl. Blogbeintrag) von den Steuern abziehbare Kosten dar, wenn sie geschäfts- oder berufsmässig begründet sind. Technisch gesehen können die Rückstellungen als Aufwand in die Erfolgsrechnung aufgenommen werden. Das Gesetz regelt in Art. 29 DBG, welche Rückstellungen steuerlich zulässig sind:

       
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