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Je nach Rechtsform besteht in der Schweiz die Pflicht, einen Jahresabschluss zu erstellen. Dieser muss unter gewissen Bedingungen (OR 727 ff.) von einem Revisor oder einem Revisionsexperten auf seine Richtigkeit geprüft werden.
Um die gesetzlichen Pflichten sowie die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu gewährleisten, ist es unerlässlich einen stichfesten Jahresabschluss zu erstellen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses ist nicht nur eine lästige Pflichtaufgabe sondern bringt auch einen grossen Nutzen mit sich:
Die Erstellung eines qualitativ hochwertigen Revisionsberichts dient nicht nur dazu die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern erhöht auch das Vertrauen seitens wichtiger Anspruchsgruppen. Insbesondere sind hier Investoren, Banken, Kunden und der Staat zu nennen, die den Revisionsbericht als "Gütesiegel" wahrnehmen.
Durch die Revision der Jahresrechnung können frühzeitig Fehler erkannt werden, die zu geschäftlichen und steuerliche Risiken führen würden. Ein hochwertiger Revisionsbericht deckt somit auch mögliche Verbesserungspotenziale auf und trägt zur Effizienzsteigerung des Unternehmens bei.
Unser Ansatz beinhaltet den Revisionsbericht so transparent und verständlich wie möglich zu gestalten, damit er einen signifikanten Mehrwert für Ihr Unternehmen schafft und gleichermassen die rechtlichen Vorschriften erfüllt.
Zudem legen wir Wert auf einen proaktiven Austausch mit unserem Klienten, um eine grösstmögliche Qualität und Effizienz der Revision zu gewährleisten.
Unsere Revisoren können individuell auf Ihre Bedürfnisse eingehen. Einerseits prüfen wir die gesetzlich relevanten Sachverhalte, so dass wir einen rechtlich korrekten Revisionsbericht abgeben können. Andererseits können wir individuell auf Ihre Wünsche eingehen und gewisse Bereiche speziell prüfen:
Prüfung der Plausbilität der Mehrwertsteuerabrechnungen
Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS)
Prüfung nach deliktischen Handlungen
Prüfung weiterer Gesetzesverstösse (z.B. direkte Steuern)
Neben den - je nach durchzuführender Revisionsart - gesetzlich erforderlichen Handlungen werden unsere Revisoren folgenden Sachverhalten verstärkte Aufmerksamkeit schenken:
Bewertung des Inventars
Bewertung von Abschreibungen
Bewertung von Rückstellungen
Relevante Steuerfragen
Dividendenpraxis
Zeitliche und sachliche Abgrenzung der Geschäftsvorgänge
Die Revision der Jahresrechnung stellt keine lästige Pflicht dar, sondern schafft einen grossen Mehrwert für Unternehmen im Umgang mit Investoren, Banken und anderen Anspruchsgruppen.
Sofern Sie Fremdkapital aufnehmen möchten oder bereits über Betriebskredite verfügen, ist ein geprüfter Abschluss essenziell. Banken vergeben in der Regel nur an revidierte Unternehmen Betriebskredite.
Der Revisor prüft nicht nur die Finanzen eines Unternehmens, sondern steht der Geschäftsleitung auch beratend zur Seite. Er kann das Management hinsichtlich Finanzierungsfragen (Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung, Refinanzierung usw.) unterstützen und sorgt dafür, dass keine Haftungstatbestände für die Geschäftsleitung entstehen.
Für Investoren stellt ein geprüfter Jahresabschluss einen deutlichen Mehrwert dar, da sie mit einem revidierten Jahresabschluss sicher sein können, dass die von der Geschäftsleitung präsentierten Zahlen Gesetz und Statuten entsprechen. Mit einem geprüften Bericht können Sie daher leichter neue Investoren finden oder zu attraktiveren Konditionen neues Kapital aufnehmen.
Der Ablauf einer Revision ist mit der Findea einfach und behindert nicht Ihr Tagesgeschäft.
Im Rahmen eines ersten Treffens lernen Sie uns und wir Ihr Unternehmen besser kennen. Gemeinsam besprechen wir die Besonderheiten Ihres Unternehmens. Anschliessend machen wir Ihnen eine attraktive Offerte. Im Rahmen der Mandatsannahme unterstützen wir Sie bei der Eintragung der Findea AG als Revisionsstelle ins Handelsregister.
Nachdem Sie den Jahresabschluss fertiggestellt haben, prüfen wir diesen. Auf Basis Ihrer Jahresrechnung führen wir eine Risikoanalyse durch und erstellen ein Prüfungsplan für die Revision.
Die Revision der Jahresrechnung kann (je nach Umfang) remote oder vor Ort bei Ihnen stattfinden.
Im Anschluss evaluieren wir unsere Prüfungen, besprechen allfällige Anmerkungen unsererseits und erstellen den entsprechenden Revisionsbericht, der die Statuten- und Gesetzkonformität Ihres Jahresabschlusses attestiert.
Den geprüften Jahresbericht können Sie Investoren und Banken senden, sei es um neues Kapital zu beschaffen, Vertrauen zu schaffen oder das Unternehmen günstiger zu refinanzieren.